Pressemitteilung: UBV fordert Baustopp und umfassende Aufklärung zu Rechtsverstößen beim Windpark Schmieritz (W24)

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Die Unabhängige Bürgervertretung (UBV) im Kreistag des Saale-Orla-Kreises erhebt schwerwiegende Vorwürfe gegen den Genehmigungs- und Bauprozess der Windenergieanlagen im Vorranggebiet W24 Schmieritz. Nach sorgfältiger Prüfung der Unterlagen und eigener Recherchen stellen sich massive Rechts- und Vollzugsdefizite heraus, die einen sofortigen Baustopp erforderlich machen. Die „Bürgerinitiative SOK“ hat die UBV um Unterstützung bei der Aufklärung von Rechtsverstößen gebeten.

Unklare und lückenhafte Genehmigungspraxis
Die durch das Landratsamt erteilte Genehmigung an die Firma meridian Neue Energien GmbH weist erhebliche Mängel auf. Der Begriff „Baubeginn“ ist unpräzise definiert, sodass Betreiber rechtliche Schlupflöcher nutzen können. Zudem fehlen klare Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Naturschutzauflagen. Auch die ökologische Baubegleitung ist nicht mit wirksamen Kontrollrechten ausgestattet.

Verstöße gegen Naturschutz und Wasserrecht
Nachweislich haben Bauarbeiten bereits außerhalb der zulässigen Zeitfenster begonnen. Besonders alarmierend ist die teilweise Trockenlegung des Eßbachs durch Rodungsarbeiten, ein gravierender Verstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz. Damit sind geschützte Arten und sensible Lebensräume unmittelbar gefährdet.

Unzureichende Sicherheitsleistungen
Die im Genehmigungsbescheid festgelegte Sicherheitsleistung von 180.499 € pro Anlage deckt lediglich rund 10 % der realistischen Rückbaukosten ab. Ein Gutachten zu vergleichbaren Anlagen zeigt, dass mindestens 1,5 bis 3 Mio. € pro Anlage notwendig wären. Damit droht den Bürgerinnen und Bürgern des Saale-Orla-Kreises langfristig ein finanzielles Desaster, sollte die Betreiberfirma ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

Missachtung von Denkmalschutz und Kulturlandschaft
Trotz der massiven Eingriffe in die historische Kulturlandschaft der Orlasenke – darunter Kirchen, Burgen und markante Ortsbilder – wurden die Belange des Denkmalschutzes unzureichend berücksichtigt. Die geplanten 261 Meter hohen Windräder würden die Region in großen Teilbereichen unmaßstäblich dominieren und die historische Identität nachhaltig zerstören.

Forderungen der UBV

Die UBV fordert den Landrat Christian Herrgott auf, umgehend zu handeln:

  1. Sofortiger Baustopp aller Bauarbeiten im Vorranggebiet Schmieritz.
  2. Nachforderung realistischer Sicherheitsleistungen, die die tatsächlichen Rückbaukosten abdecken.
  3. Einleitung von Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen Natur- und Wasserrecht.
  4. Transparente Information der betroffenen Gemeinden über die massiven Eingriffe in Kulturlandschaft und Denkmalschutz.

„Wir sehen es als unsere Pflicht an, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auf diese Missstände hinzuweisen. Die Genehmigungspraxis im Fall Schmieritz gefährdet Natur, Kultur und Finanzen des gesamten Landkreises. Es darf nicht sein, dass Betreiber auf Kosten der Allgemeinheit vollendete Tatsachen schaffen“, erklärt Wolfgang Kleindienst, Kreistagsmitglied der UBV.
Die UBV wird den Fortgang der Angelegenheit mit der „Bürgerinitiative SOK“ eng begleiten und auf eine rechtmäßige und verantwortungsvolle Lösung drängen.

Wolfgang Kleindienst
Kreistagsmitglied UBV

Pressemitteilung Zusammenarbeit Wählergemeinschaften

Regionale Wählergemeinschaften bündeln Kräfte für sachorientierte Kommunalpolitik

Greiz, 16. September 2025 – Fünf kommunale Wählergemeinschaften aus der Region Vogtland und den umliegenden Regionen haben sich zu einer engeren Zusammenarbeit entschlossen. Vertreter der IWA–Pro Region (Stadt und Kreis Greiz), der Neuen Perspektive Vogtland (Vogtlandkreis und Städte und Gemeinden), der Bürgerschaft FÜR GERA (Stadt Gera), der Unabhängigen Bürgervertretung Saale-Orla (Saale-Orla-Kreis) und der Plauener Liste (Stadt Plauen) verständigten sich bei einem Arbeitstreffen vor wenigen Tagen in Greiz auf mögliche Synergien und alle betreffende strategische Ziele. Auch die bundesweit agierende Wählergemeinschaft „Nächste Generation“ hat angeboten, in der Kooperationmitzuwirken.

Gemeinsam Herausforderungen anpacken

Die beteiligten Wählergemeinschaften eint die Überzeugung, dass die zentralen Probleme in den Kommunen und Landkreisen nur mit einer sachlichen, ideologie- und parteiinteressenfreien Politik gelöst werden können. Da viele Probleme jedoch über den Tätigkeitsbereich einzelner Wählergemeinschaften hinausreichen, sehen sie die Zusammenarbeit als notwendig und sinnvoll an. Themen wie die angespannte Finanzlage vieler Städte und Gemeinden, der zunehmende Ärztemangel, die unzureichende Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum, der Investitionsstau bei Straßen, Schulen und öffentlicher Infrastruktur sowie der bedarfsgerechte Erhalt von Kindertagesstätten sowie Bildungseinrichtungen ermöglichen eine strukturierte Herangehensweise über Kreisgrenzen hinweg. „Wir erleben vor Ort alle die gleichen Probleme – unabhängig von Kreis-, Stadt- oder Ländergrenzen“, erklären die Initiatoren. „Diese Herausforderungen der kommunalen Ebene werden in der überregionalen Politik zu oft übersehen. Deshalb rücken wir sie jetzt gemeinsam wieder in den Mittelpunkt.“ Auch Fragen der Mobilität – vom ÖPNV über Schülerbeförderung bis hin zur Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen – sollen thematisiert werden. Ebenso herrscht Einigkeit darüber, dass eine grundlegende Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie Landkreisen nach dem Prinzip „Wer beauftragt, muss auch bezahlen“ notwendig ist, um den Handlungsspielraum der Kommunen zu sichern.

Kritisch bewertet wird durch die Wählergemeinschaften auch die derzeitige Energiepolitik. Die vogtländischen Wählergemeinschaften stellen sich an die Seite zahlreicher Bürgerbewegungen, die gegen einen ideologisch getriebenen Ausbau von Windkraft- und Solaranlagen in den ländlichen Räumen vorgehen. Stattdessen sollen wirtschaftlich tragfähige und lokal akzeptierte Lösungen für eine stabile Energieversorgung gefördert werden.

Auch das vielen Bürgern auf der Seele brennende Thema Integration wird aktiv aufgegriffen:

Die Wählergemeinschaften setzen sich für klare Regelungen bei Unterbringung, Beschäftigung und Förderung integrationswilliger Menschen ein, um kommunale Strukturen nicht zu überlasten. Die Initiatoren betonen: „Gemeinsam möchten wir an Lösungsansätzen für diese Herausforderungen arbeiten und bündeln dafür auch unsere Expertise. Es soll uns gelingen, von Erfahrungen anderer Wählervereinigungen zu lernen und Argumente zu sammeln. Da viele Probleme über den Tätigkeitsbereich einzelner Wählergemeinschaften hinausreichen, sehen wir die Zusammenarbeit als notwendig und sinnvoll an.“

Kontrolle, Transparenz und Bürgernähe

Ein weiterer Kernpunkt der Kooperation ist die kritische Begleitung der Arbeit von Landräten, Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Verwaltungen. Die Wählergemeinschaften wollen Transparenz einfordern, Missstände aufzeigen und sich für eine effizientere Verwaltung stark machen. So ist unter anderem eine Transparenz-Offensive geplant, die vorsieht, Ausschusssitzungen kommunaler Gremien grundsätzlich öffentlich zu machen und Bürgerinnen und Bürger stärker in Entscheidungsprozesse einzubeziehen und diese nachvollziehbar darzustellen.

Starke Stimme abseits der etablierten Parteien

Mit ihrer Zusammenarbeit wollen die Wählergemeinschaften die kommunale Selbstverwaltung stärken, Vertrauen in die Politik vor Ort zurückgewinnen und den Bürgerwillen ohne parteipolitische Scheuklappen abbilden. Sie treten dafür ein, die Handlungsspielräume der Kommunalpolitiker zu erweitern, da diese am besten wissen, welche Maßnahmen vor Ort nötig sind. Zugleich sehen sie sich als verlässlicher Gegenpol gegenüber den etablierten Parteien, die vielerorts – durch die Vorgaben ihrer Landes- und Bundesparteien – immer stärker den Bezug zu den konkreten Alltagsproblemen der Menschen verloren haben. Durch den Austausch von Erfahrungen, abgestimmte Initiativen und eine verstärkte gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit soll die Stimme der Bürgerinnen und Bürger in der Region wieder stärker Gehör finden. Ein gemeinsamer Strategieausschuss soll helfen, Inhalte, Aktionen und politische Initiativen zu planen. Die lokalen Eigenheiten und die konkrete Arbeit der einzelnen Vereinigungen sollen trotzdem immer im Vordergrund stehen.

Mit diesem Schulterschluss setzen die beteiligten Wählergemeinschaften ein klares Signal:

Kommunalpolitik darf sich nicht in parteipolitischen Machtspielen verlieren, sondern musssich an den konkreten Bedürfnissen der Menschen vor Ort orientieren. Durch den Austausch von Wissen, die Bündelung von Ressourcen und eine abgestimmte Kommunikation entsteht eine starke Stimme für die Region, die jenseits von Ideologie und parteipolitischen Zwängen nach pragmatischen, bürgernahen Lösungen sucht. Die Kooperation versteht sich als langfristiges Projekt, das wachsen soll – mit dem Ziel, das Vertrauen in demokratische Prozesse zu stärken und den Bürgerinnen und Bürgern wieder zu zeigen, dass ihre Anliegen gehört und ernst genommen werden.

Pressemitteilung – Gemeinderat Oppurg und Stadtrat Pößneck lehnen Bau von Solarparks mit großer Mehrheit ab

Pressemitteilung

 Pößneck, 30.08.25

Gemeinderat Oppurg und Stadtrat Pößneck lehnen Bau von Solarparks mit großer Mehrheit ab

Der Gemeinderat Oppurg hat am 25.08.25 mit 8 Nein-Stimmen, 3 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den Aufstellungsbeschluss für den geplanten Solarpark Oppurg abgelehnt. Vertreter der Bürgerinitiative Oberland aus Gertewitz und Grobengereuth sowie der Unabhängigen Bürgervertretung Saale Orla (UBV) hatten das Rederecht bekommen, um ihre Erfahrungen und Meinungen gegen den Bau einzubringen. Auch zahlreiche Bürger aus Oppurg haben überwiegend ihre Ablehnung und ihre Bedenken geäußert.

Am 28.08.25 hat der Stadtrat Pößneck über einen Antrag der Stadtratsfraktion Werteunion/UBV beraten, die Aufstellung eines Bebauungsplans für einen Solarpark im Ortsteil Öpitz grundsätzlich abzulehnen und einen entsprechendes Aufstellungsverfahren nicht einzuleiten. Der Investor Kronos Solar hatte vor, eine Netto-Fläche von 65 Hektar zu beanspruchen mit einer installierten Leistung von 46,8 MW. Der Stadtrat Pößneck hat dem Antrag mit großer Mehrheit von 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 6 Enthaltungen zugestimmt. Somit ist auch der Bau des Solarparks in Pößneck abgelehnt. Wolfgang Kleindienst, Vertreter der UBV im Stadtrat Pößneck und im Kreistag, begründete in Oppurg und im Stadtrat Pößneck ausführlich die elektrotechnischen Zusammenhänge im Netzbetrieb, die Ursachen steigender Strompreise oder die zunehmende Gefährdung der Netzsicherheit.

Die installierte Leistung aus Wind- und Solaranlagen in Thüringen übersteigt in 2024 bereits den tatsächlichen Strombedarf im Land um mehr als das Dreifache (4.639 MW installierte Leistung gegenüber 1.519 MW Netzlast) – Tendenz steigend. Ein weiterer Zubau, wie der geplante Solarpark in Oppurg und Pößneck Öpitz, ist unter diesen Bedingungen weder notwendig noch wirtschaftlich sinnvoll. Der überschüssige Strom kann nicht vollständig ins Netz eingespeist und in der Region verbraucht werden. Dies führt zu häufigen Redispatch-Maßnahmen (ferngesteuerte Abschaltungen von Solar- und Windkraftanlagen), die dann trotzdem vergütet werden. Das ist eine Ursache zu hoher Strompreise in Form von steigenden Netzentgelten.
Der Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche sowie die steigende soziale und wirtschaftliche Belastung für Bürger und Kommunen machen derartige Projekte unvertretbar. Statt großflächiger Solarparks auf Naturflächen sind dezentrale, netzverträgliche Lösungen zu fördern – etwa Photovoltaik auf Dächern, Parkplätzen und Konversionsflächen.
Die staatlichen Subventionen für Solarparks führen zu Marktverzerrungen und Fehlanreizen, zulasten der Bürger und der kommunalen Selbstbestimmung.
Es entsteht der Eindruck, dass mit den von Investoren angekündigten Gewerbe- und Grundsteuereinnahmen die schlechte Finanzausstattung der Gemeinden ausgenutzt werden soll.
Die zusätzlichen Einnahmen würden zu einer höheren Steuermesskraft der Gemeinden führen. Dadurch sinken die Schlüsselzuweisungen des Freistaates Thüringen und die Kreisumlage des Landkreises steigt. Finanztechnisch gibt es keinen wesentlichen Vorteil für die Gemeinden.
Die UBV ist der Meinung, dass durch Anlagen, wie der Solarpark Oppurg und Pößneck Öpitz, für unsere Bürger, für das Handwerk, die Gastronomie, die Industrie oder für die Gemeinden und Städte die Strompreise weiter unverantwortlich steigen werden. Das trifft auch auf die Errichtung von Windkraftanlagen zu.

Die UBV möchte sich recht herzlich bei allen Bürgern, Vertretern der Bürgerinitiative Oberland, den Gemeinderäten in Oppurg und den Stadträten in Pößneck, die diesen Wahnsinn abgelehnt haben, recht herzlich bedanken. Es sind gute Entscheidungen für unsere Natur, unsere Menschen, unsere Kinder und Enkel aber auch eine Stärkung des Vertrauens in unsere Demokratie.
Wir hoffen, dass diese demokratischen Entscheidungen von Investoren und Aufsichtsbehörden respektiert und anerkannt werden.

Wolfgang Kleindienst
Mitglied der UBV im
Stadtrat Pößneck und Kreistag Saale-Orla-Kreis

PDF-Anlage: Gemeinderat_Oppurg_und_Stadtrat_Poessneck_lehnen_Bau_von_Solarparks_mit_großer_Mehrheit_ab_20250830

PDF-Anlage: Grundsatzbeschluss–Ablehnung_der_Einleitung_eines_Bebauungsplanverfahrens_für_einen_Solarpark_in_Poessneck-Oepitz_20250828

Keine weiteren Windkraftanlagen im Saale-Orla-Kreis!!!

MUSTER(PDF): Stellungnahme_zum_Entwurf_des_sachlichen_Teilplans-Windenergie_und_Sicherung_des_Kulturerbes

MUSTER(DOCX): Stellungnahme_zum_Entwurf_des_sachlichen_Teilplans-Windenergie_und_Sicherung_des_Kulturerbes

Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie der Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen

Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen hat Anfang Juni 2025 in Kahla beschlossen, ein erstes Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ durchzuführen. Der Planentwurf sowie weitere zweckdienliche Unterlagen werden vom 14. Juli bis einschließlich 15. September öffentlich für jedermann ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Institutionen und Verbände können in diesem Zeitraum ihre Bedenken äußern und konkrete Hinweise einbringen.

Für den Saale-Orla-Kreis liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Landratsamt, Raum 212 (Neubau), aus und können immer Dienstags und Donnerstags während der regulären Öffnungszeiten eingesehen werden. Das Landratsamt bittet um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 03663/488 760 oder per E-Mail an: wirtschaftsfoerderung@lrasok.thueringen.de. Die zuständige Ansprechpartnerin ist Angela Weiser aus dem Fachdienst Wirtschaft, Kultur, Tourismus.

Stellungnahmen zum Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ sollen vorzugsweise über das Online-Beteiligungsportal eingereicht oder per E-Mail an teilplanwind-ost@tlvwa.thueringen.de abgegeben werden.

Die Unabhängige Bürgervertretung Saale-Orla (UBV) lehnt weitere Windvorranggebiete ab.

Der Teilplan verfehlt das Ziel, eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der Windenergienutzung im Einklang mit dem Schutz des kulturellen Erbes, der natürlichen Umwelt sowie den Interessen der Bevölkerung sicherzustellen.

Die Konzentration auf eine weitgehende Ausweisung neuer Windvorranggebiete ohne ausreichende Rücksichtnahme auf Landschaftsbild, historische Kulturlandschaften, Erholungsräume und das baukulturelle Erbe Ostthüringens ist nicht akzeptabel. Die Windkraftausbauplanung muss sicherstellen, dass bei der Auswahl der Windvorranggebiete diese kulturellen und natürlichen Schätze nicht gefährdet werden.

Der Planentwurf vermittelt den Eindruck, dass alternative Formen der Energiegewinnung (z. B. Photovoltaik auf Konversionsflächen oder Gebäuden, Repowering alter Anlagen) nicht ausreichend geprüft wurden. Zudem ist die Öffentlichkeitsbeteiligung unzureichend, insbesondere hinsichtlich der frühzeitigen Information betroffener Bürgerinnen und Bürger sowie der transparenten Bewertung von Einwänden und Stellungnahmen. Die faktische Zwangsausweisung von Windvorranggebieten gefährdet damit nicht nur das regionale Kulturerbe, sondern untergräbt die kommunale Planungshoheit und das Vertrauen in demokratische Prozesse.

Die Festlegung pauschaler Flächenziele im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verkennt die technologische Entwicklung der Windenergie und führt zu einem ineffizienten und landschaftszerstörenden Ausbau. Künftig muss nicht die beplante Fläche, sondern die installierte elektrische Leistung (MW) und der tatsächlich erzeugbare Strom den Maßstab bilden.

Die Energiewende darf sich nicht einseitig auf die Windkraft fokussieren. Stattdessen sind technologieoffene, dezentrale Lösungen mit erhöhter Netzverträglichkeit zu bevorzugen.

Ein zentraler Fehler der bisherigen Energiepolitik war die Einspeisevergütung und die Subventionierung von Windkraftanlagen und Solarparks. Diese Subventionen verzerren den Markt und führen dazu, dass nicht immer die kostengünstigsten und effizientesten Lösungen zum Tragen kommen. Langfristig sind Subventionen nicht nachhaltig, da sie die Marktkräfte untergraben und zu einer Fehlallokation von Ressourcen führen.

Die UBV fordert daher die Abschaffung der Einspeisevergütung sowie der Subventionen für Windkraftanlagen und Solarparks. Zukünftige Investitionen in die Energieerzeugung müssen sich an den realen Gestehungskosten der jeweiligen Erzeugungsarten orientieren und nicht an garantierten Einspeisevergütungen, wie sie derzeit nach dem EEG gewährt werden.

Der Markt sollte den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Energiequellen vorantreiben und nicht durch staatliche Eingriffe verzerrt werden.

Wir kritisieren auch, dass der Kreistag des Saale-Orla-Kreises nicht eingebunden wurde. Wir hätten erwartet, dass der Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen auf die Tagesordnung des Kreistages und im zuständigen Ausschuss thematisiert wird und der Kreistag als zuständiges politisches Gremium dazu eine Stellungnahme abgibt.

Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Artikel 28 Abs. 2 GG). Leider wurden die Rechte der Gemeinden im Grundgesetz eingeschränkt, weil Bund und Länder durch Gesetze Vorgaben machen können. Das Selbstverwaltungsrecht soll eigentlich die kommunale Demokratie schützen und die Bürgernähe stärken, weil Entscheidungen vor Ort getroffen werden. Genau das wird hier konterkariert.

Die UBV hat für eine Stellungnahme Vorschläge als Muster erarbeitet und stellt den Bürgern dies zur Verfügung. Natürlich kann jeder diese Stellungnahme verändern oder ergänzen.

Wolfgang Kleindienst
Unabhängige Bürgervertretung Saale-Orla-Kreis – UBV

PDF-Version: UBV_lehnt_weitere_Windkraftanlagen_im_Saale-Orla-Kreis_ab-Muster_für_Stellungnahme_Beteiligungsverfahren

Stellungnahme – Unabhängige Bürgervertretung Saale-Orla (UBV) zur Ablehnung der Katzenschutzverordnung – Tierschützer und UBV schwer enttäuscht

Beschlussvorlage Katzenschutzverordnung SOK 02.06.25

Rede Katzenschutzverordnung Kreistag 02.06.25

Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen – mit Änderungen Kreistag 09.09.24

 

Fraktion UBV/FDP/ WU
Fraktionsvorsitzender
Wolfgang Kleindienst
Kastanienallee 4a
07381 Pößneck
E-Mail: w.kleindienst@t-online.de
Tel.: 03647 423223

Rede Katzenschutzverordnung Kreistag 02.06.25

Am 26.09.22 hatte UBV den Antrag gestellt und nichts wurde unternommen. Am 09.09.24 hatte dann die Fraktion UBV/FDP/WU den Antrag erneut eingebracht.

Aufgrund des § 13b Tierschutzgesetz können Landkreise eine derartige Verordnung erlassen.

In Regionen, in der zu viele streunende Katzen herumlaufen, können Länder und Kommunen eine Kastrationspflicht einführen. Ungesicherter Freigang für fortpflanzungsfähige Katzen kann von den jeweiligen Landesregierungen verboten oder eingeschränkt werden. Im Gesetz steht außerdem, dass Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben, gekennzeichnet und registriert werden müssen – etwa mit einem Mikrochip. So können Katzenhalter, die ihre fortpflanzungsfähige Katze unkontrolliert draußen herumlaufen lassen, ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden.

Die Pflicht zur Kastration der freilaufenden Katzen bzw. des Verbot des unkontrollierten Auslaufs fortpflanzungsfähiger Katzen in bestimmten Gebieten ist ein verhältnismäßiges Mittel, um Leiden, Schmerzen und Schäden der zukünftigen Katzenpopulation einzudämmen.

Eine „Katzenschutzverordnung“ ist eine lokale Verordnung in Deutschland, die darauf abzielt, das Leid freilebender Katzen zu mindern und deren unkontrollierte Vermehrung einzudämmen. Diese Verordnungen basieren auf § 13b des Tierschutzgesetzes und werden von Städten, Gemeinden oder Landkreisen erlassen.

Typische Inhalte einer Katzenschutzverordnung sind:

* Kastrationspflicht: für Katzen, die unkontrollierten Freigang haben

* Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht: Freilaufende Katzen müssen dauerhaft mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet und in einem Haustierregister registriert werden. Dies erleichtert die Zuordnung der Katze zu ihrem Halter im Falle des Auffindens und ermöglicht eine Unterscheidung zwischen freilebenden Streunerkatzen und Freigängerkatzen mit Halter.

* Nachweispflicht: Katzenhalter müssen in der Lage sein, auf Anfrage der zuständigen Behörde den Nachweis über Kastration und Registrierung ihrer Katzen vorzulegen.

* Maßnahmen bei Verstößen: Wenn eine fortpflanzungsfähige, unregistrierte Katze ohne Kennzeichnung gefunden wird und der Halter nicht innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. 48 Stunden) ermittelt werden kann, kann die zuständige Behörde die Kastration auf Kosten des Halters veranlassen.

Ziele und Zweck:

* Tierschutz: Verringerung von Leid, Krankheiten und Unterernährung bei freilebenden Katzen.

* Populationskontrolle: Eindämmung der unkontrollierten Vermehrung von Streunerkatzen, die oft unter schlechten Bedingungen leben und zu Problemen in der lokalen Fauna führen können.

* Entlastung von Tierheimen: Reduzierung der Anzahl der Streunerkatzen, die von Tierheimen aufgenommen und versorgt werden müssen.

Das Grundgesetz (GG) verankert Tierschutz als Staatsziel in Artikel 20a, der besagt, dass der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung schützt. Dies bedeutet, dass der Staat die Verantwortung für den Tierschutz hat und ihn in den Gesetzestexten und in der Anwendung der Gesetze berücksichtigt.

Das TierSchG dient der Umsetzung des Staatszieles Tierschutz im GG. Es enthält konkrete Regelungen, welche Handlungen gegenüber Tieren verboten sind und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.
Das Gesetz soll das Leben und Wohlbefinden der Tiere schützen und sicherstellen, dass ihnen ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Tierschutzgesetz die konkreten Regeln für den Tierschutz festlegt, während Artikel 20a GG den Tierschutz als Staatsziel verankert und den Staat verpflichtet, ihn zu gewährleisten.

Mit unserem Antrag zu einer Katzenschutzverordnung und der heutigen Beschlussvorlage wollen wir auch das Staatsziel des Tierschutzes im Grundgesetz und die Festlegungen im Tierschutzgesetz nachkommen und erfüllen.

Die benannten jährlichen Kosten durch die Verwaltung i.H.v. 228 T€ stehen im Widerspruch der Erfahrungswerte anderer kreisfreien Städte und Landkreise.
So werden durch den Amtstierarzt der Stadt Erfurt Dr. Kreis jährliche Kosten von
5 T€ angegeben. Diese Erfahrung wird auch vom Bund der Katzenfreunde bestätigt.
Es entsteht der Eindruck, dass man mit der Drohgebärde der Kosten die Kreistagsmitglieder beeinflussen will.

Es geht dabei nicht um die Kastration von herrenlosen Tieren, sondern um die Pflicht der Besitzer Ihre Tiere zu kastrieren und zu registrieren!

Mit dieser Auslegung werden die Gemeinden nur verunsichert, denn natürlich will keine Gemeinde zusätzliche Kosten haben bei der finanziellen Lage der einzelnen Gemeinden!!

Viele Tierschützer und Bürger haben den Artikel der OTZ vom 31.05.25 „Katzen könnten für Pößneck und Schleiz teuer werden kritisiert.
Ich zitiere: „Dieser Artikel wäre ja wohl ein Witz und hat mit dem eigentliche Sinn der Katzenschutzverordnung wohl nichts zu tun.“
Populismus ist hier fehl am Platz und die Sorgfaltspflicht nach dem Pressegesetz wäre dringend notwendig.

Regionalverband der Kleingärtner Saale Orla – 09.04.25
Problem-Meldungen aus der KGA Einheit, KGA Frieden und KGA Wiesenburg in Triptis, KGA Wotufa und Molbitz in Neustadt/Orla und KGA Altenburg und Kirschplantage Pößneck.
Man geht davon aus, dass in 2/3 der KGA freie Katzen ihr Unwesen treiben.

Kommt es zu einer Ablehnung der Katzenschutzverordnung kann ich allen Tierfreunden nur empfehlen, sich mit den Problemen von Freigängerkatzen zukünftig an ihre Bürgermeister und Verwaltungsgemeinschaften zu wenden.
Denn laut Landrat sehen die Bürgermeister von Pößneck und Schleiz keinen Bedarf für eine Katzenschutzverordnung und werden sich dann bestimmt darum kümmern. So können wir auch die ehrenamtlichen Bürger des Tierschutzvereins und der Tierheime entlasten. Die Kosten werden dann bei den Städten und Gemeinden ansteigen. Bei einer heutigen Ablehnung der Katzenschutzverordnung wird die UBV die Ansprechpartner der Städte und Gemeinden im Saale-Orla-Kreis auf ihrer Webseite für die Bürger veröffentlichen.

Parteien, welche die Katzenschutzverordnung ablehnen, empfehle ich, den Passus „Tierschutz“ aus ihren Parteiprogrammen zu streichen, um weitere Wählertäuschungen zu vermeiden.

Ich möchte eine Stellungnahme von Frau Großmann vom Tierschutzverein Orlatal ankündigen, die laut Frau Großmann von Frau Kanis (SPD) im Anschluss verlesen wird.

Ich bitte darum meine Zustimmung zur vorliegenden Katzenschutzverordnung in die Niederschrift aufzunehmen.

Wolfgang Kleindienst

Pressemitteilung und Video – Brücke Linkenmühle

PDF Version: PM_Linkenmühlenbrücke

Die UBV begrüßt die Ankündigung zum Bau der Brücke Linkenmühle und wird sich weiterhin dafür einsetzen. Nun muss es zügig voran gehen. Zum 80. Jahrestag der Sprengung der Linkenmühlenbrücke am 12. April 2025 haben die Landräte Christian Herrgott (CDU) des Saale-Orla-Kreises und Marco Wolfram (SPD) Landkreis Saalfeld/Rudolstadt angekündigt, dass die Linkenmühlenbrücke über den Hohenwartestausee nun neu gebaut wird und anders als bislang geplant sie aber nicht nur eine Radfahrbrücke werden soll, sondern auch für Autos nutzbar sein. Weiterhin wird sie für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr, den ÖPNV oder Müllfahrzeugen des ZASO befahrbar werden. Ausgeschlossen wird die Nutzung für den normalen LKW Verkehr. Umweltminister Thilo Kummer, Reginald Hanke (FDP) und Björn Höcke (AfD) haben sich ebenfalls für den Neubau ausgesprochen.
Die erneuten Zusagen und Versprechen der anwesenden Politiker werden eine Nagelprobe der Glaubwürdigkeit. Eine erneute Enttäuschung kann sich die Demokratie nicht mehr leisten.
Der Bund hat 7,1 Mio. € und das Land Thüringen 4,1 Mio. € zur Verfügung gestellt. Noch 2025 werden die Varianten der Brücke erarbeitet und voraussichtlich im Bau- und Vergabeausschuss der beiden Kreistage vorgestellt. Die UBV empfiehlt einen Neubau neben der alten gesprengten Brücke. Nach 15 Jahren Kampf für den Wiederaufbau werden nun auch die Weichen für die Stärkung des ländlichen Raumes gestellt. Dies ist vor allem der Verdienst von Hartmut Holzhey, dem Initiator des Brückenbaues.
Wolfgang Kleindienst (UBV) hat zur Gedenkveranstaltung zum 80. Jahrestag der Brückenzerstörung am 12. April 2025 mit mahnenden Worten daran erinnert, sich immer wieder gegen Krieg einzusetzen. Die derzeitigen Ereignisse in der Ukraine oder im Nahen Osten sind mehr als besorgniserregend. Ein Krieg von deutschen Boden aus, aber auch eine Kriegsbeteiligung Deutschlands, darf es nie wieder geben!

Freundliche Grüße
Wolfgang Kleindienst
Mitglied der UBV im Kreistag Saale-Orla-Kreis

Youtube-Video: 80. Jahrestag der Sprengung der Brücke Linkenmühle
Video-Quelle: youtube.com Kanal: saalfelder100

Die Unabhängige Bürgervertretung Saale-Orla (UBV) hat am 27.03.25 Frau Täumel vom Büro des Kreistages im Saale Orla Kreis verabschiedet und sich herzlich für ihre sehr gute Arbeit bedankt. Frau Täumel war über 30 Jahre für den Kreistag tätig.

v.l.n.r. Toni Breternitz, Frau Täumel, Wolfgang Kleindienst, Christian Meyer

 

Landrat antwortet auf Anfragen zur Rechtmäßigkeit der Anschaffung Kleinbusse KomBus GmbH für On-Demand-Projekt (Rufbusse) ohne Beschlussfassung der Verbandsversammlung Zweckverbandes ÖPNV

PDF-Version: Antworten_Landrat_On-Demand-Projekt

Die Fraktion Unabhängige Bürgervertretung Saale-Orla/FDP/Werteunion (UBV/FDP/WU) im Kreistag des Saale-Orle-Kreises hat die Antworten des Landrates zur Rechtmäßigkeit der Anschaffung von Kleinbussen, nach Rücksprache mit der KomBus GmbH und dem Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Saale-Orla, für die Einführung des On-Demand-Projektes auf die Anfragen vom 24.01.25 erhalten. Landrat Christian Herrgott stellt fest, Zitat: „Derzeit kann kein konkreter finanzieller Schaden beziffert werden, da die Fahrzeuge aktuell im freigestellten Schülerverkehr und in Tagesrandlagen im Linienverkehr eingesetzt werden.“ Bestätigt wurde auch, dass es aber noch keinen Beschluss im ÖPNV darüber gibt. Zitat: „Ein Beschluss über die Einftührung des On-Demand-Projekts soll in der nächsten Verbandsversammlung am 27.03.2025 gefasst werden.“ Die Anschaffung der Kleinbusse wurde vom Aufsichtsrat der Kombus GmbH bereits 2023 gefasst. Unsere Fraktion wird in der Verbandsversammlung am 27.03.25 die Einführung des On-Demand-Projektes ablehnen. Der Aufwand und eine schriftliche Absage des Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) über Finanzierungszusagen von finanziellen Landesmitteln sprechen gegen das Projekt.
Weitere Kostensteigerungen würden sich negativ auf die Umlagen der beiden Landkreise Saalfeld/Rudolstadt und Saale-Orla-Kreis und somit auf die Kreisumlage auswirken.
Hier die Fragen unserer Fraktion mit den Antworten des Landrates:

  1. Wer ist für eine Beschlussfassung über die Einführung des On-Demand-Projektes zuständig und wann wird welches Gremium darüber beraten und beschließen?

    „Die Zuständigkeit für die Beauftragung und Einführung des On-Demand-Projekts liegt beim Zweckverband ÖPNV Saale-Orla als zuständiger Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs im Verbandsgebiet. Ein Beschluss über die Einführung des On-Demand-Projekts soll in der nächsten Verbandsversammlung am27.03.2025 gefasst werden. Im Vorfeld wurde das Projekt mehrfach in den Verbandsversammlungen 2023 und 2024 vorgestellt, letztmalig am 4.12.2024. Die Verbandsräte wurden umfassend über das geplante Projekt, die voraussichtlichen Umsetzungskosten sowie den angestrebten Einftihrungstetmin zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 informiert. Im Anschluss an die letzte Verbandsversammlung wurde die Präsentation der KomBus GmbH allen Verbandsräten, einschließlich Herrn Kleindienst, per E-Mail zur Verfügung gestellt.“

  2. Wurden durch die Kombus GmbH die Kleinbusse bereits angeschafft? Wenn ja, wie hoch waren die Kosten? Wenn ja, wann wurde in welchem Gremium darüber ein Beschluss gefasst? Wie lautet der Beschluss?

    „Für die Durchführung des On-Demand-Projekts werden insgesamt ca. 20 barrierefreie Kleinbusse benötigt. Bislang wurden zwölf dieser Fahrzeuge durch die KomBus GmbH beschafft. Sieben barrierefreie Kleinbusse wurden im Januar 2023 ausgeschrieben, im Juni 2023 bestellt und im November 2023 an die KomBus GmbH geliefert. Weitere fünf Fahrzeuge wurden im Januar 2024 ausgeschrieben. Die Beauftragung erfolgte im Juni 2024, die Auslieferung der Fahrzeuge ist für Februar 2025 vorgesehen.“ Die Kosten für 12 Fahrzeuge betragen 958.620 €.

  3. Sollte nach Frage 2. ein Beschluss in der Kombus GmbH zur Anschaffung der Kleinbusse für das On-Demand-Projekt gefasst worden sein, wie begründen Sie den Beschluss der Ausgaben ohne einen Beschluss des zuständigen ÖPNV zur Einführung des On-Demand-Projektes?

    „Die Investitionen des Verkehrsunternehmens sind Bestandteil des jeweiligen Wirtschaftsplanes und unterliegen der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat der KomBus GmbH. Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 erfolgte in der Aufsichtsratssitzung vom 30.11.2022, die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan2024 erfolgte in der Aufsichtsratssitzung vom 29.11.2023.“

  4. Welcher finanzieller Schaden entsteht für den Landkreis Saale-Orla, für die Kombus GmbH und für den ÖPNV, wenn das On-Demand-Projekt nicht eingeführt wird?

    „Die Fahrzeugbeschaffung erfolgte im Hinblick auf die Zeitplanung zur Einflihrung des On-Demand-Projekles, da eine frühzeitige Bereitstellung geeigneter Infrastruktur für eine Umsetzung erforderlich ist. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten in der Fahrzeugproduktion war eine rechtzeitige Beschaffung unerlässlich. Das Projekt ist Bestandteil des vom Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) initiierten Integralen Taktfahrplans Thüringens (ITF), mit dem ein leistungsfähiges, flächendeckendes ÖPNV-Netz in Thüringen bis 2029 geschaffen werden soll. Der Saale-Orla-Kreis wurde als Modellregion für die Einführung des ITF ausgewählt. Vertreter des TMIL sagten im Rahmen erster Gespräche im Sommer 2022 zu, die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung in der Modellregion sicherzustellen. Trotz der wiederholten mündlichen Zusicherungen des TMDI über die Sicherstellung der Finanzierung, erhielt der Zweckverband im Februar 2024 letztendlich eine schriftliche Absage, dass keine Bereitstellung von finanziellen Landesmitteln vorgesehen ist. Zum Zeitpunkt dieser Absage befand sich die Beschaffung der Kleinbusse bereits in der Umsetzung. Die Entscheidung zur Beschaffung der Fahrzeuge erfolgte somit unter Berücksichtigung der ursprünglich mündlich zugesagten Finanzierungszusagen des TMDI und der Notwendigkeit, infrastrukturelle Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen. Derzeit kann kein konkreter finanzieller Schaden beziffert werden, da die Fahrzeuge aktuell im freigestellten Schülerverkehr und in Tagesrandlagen im Linienverkehr eingesetzt werden. Zudem prüft die KomBus GmbH altemative Nutzungen, wie etwa die Vermietung oder den Verkauf der Fahrzeuge, sollte das On-Demand-Projekt nicht umgesetzt werden.“

Wolfgang Kleindienst
Fraktionsvorsitzender
Fraktion UBV/FDP/WU