Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie der Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen
Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen hat Anfang Juni 2025 in Kahla beschlossen, ein erstes Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ durchzuführen. Der Planentwurf sowie weitere zweckdienliche Unterlagen werden vom 14. Juli bis einschließlich 15. September öffentlich für jedermann ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Institutionen und Verbände können in diesem Zeitraum ihre Bedenken äußern und konkrete Hinweise einbringen.
Für den Saale-Orla-Kreis liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Landratsamt, Raum 212 (Neubau), aus und können immer Dienstags und Donnerstags während der regulären Öffnungszeiten eingesehen werden. Das Landratsamt bittet um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 03663/488 760 oder per E-Mail an: wirtschaftsfoerderung@lrasok.thueringen.de. Die zuständige Ansprechpartnerin ist Angela Weiser aus dem Fachdienst Wirtschaft, Kultur, Tourismus.
Stellungnahmen zum Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ sollen vorzugsweise über das Online-Beteiligungsportal eingereicht oder per E-Mail an teilplanwind-ost@tlvwa.thueringen.de abgegeben werden.
Die Unabhängige Bürgervertretung Saale-Orla (UBV) lehnt weitere Windvorranggebiete ab.
Der Teilplan verfehlt das Ziel, eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der Windenergienutzung im Einklang mit dem Schutz des kulturellen Erbes, der natürlichen Umwelt sowie den Interessen der Bevölkerung sicherzustellen.
Die Konzentration auf eine weitgehende Ausweisung neuer Windvorranggebiete ohne ausreichende Rücksichtnahme auf Landschaftsbild, historische Kulturlandschaften, Erholungsräume und das baukulturelle Erbe Ostthüringens ist nicht akzeptabel. Die Windkraftausbauplanung muss sicherstellen, dass bei der Auswahl der Windvorranggebiete diese kulturellen und natürlichen Schätze nicht gefährdet werden.
Der Planentwurf vermittelt den Eindruck, dass alternative Formen der Energiegewinnung (z. B. Photovoltaik auf Konversionsflächen oder Gebäuden, Repowering alter Anlagen) nicht ausreichend geprüft wurden. Zudem ist die Öffentlichkeitsbeteiligung unzureichend, insbesondere hinsichtlich der frühzeitigen Information betroffener Bürgerinnen und Bürger sowie der transparenten Bewertung von Einwänden und Stellungnahmen. Die faktische Zwangsausweisung von Windvorranggebieten gefährdet damit nicht nur das regionale Kulturerbe, sondern untergräbt die kommunale Planungshoheit und das Vertrauen in demokratische Prozesse.
Die Festlegung pauschaler Flächenziele im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verkennt die technologische Entwicklung der Windenergie und führt zu einem ineffizienten und landschaftszerstörenden Ausbau. Künftig muss nicht die beplante Fläche, sondern die installierte elektrische Leistung (MW) und der tatsächlich erzeugbare Strom den Maßstab bilden.
Die Energiewende darf sich nicht einseitig auf die Windkraft fokussieren. Stattdessen sind technologieoffene, dezentrale Lösungen mit erhöhter Netzverträglichkeit zu bevorzugen.
Ein zentraler Fehler der bisherigen Energiepolitik war die Einspeisevergütung und die Subventionierung von Windkraftanlagen und Solarparks. Diese Subventionen verzerren den Markt und führen dazu, dass nicht immer die kostengünstigsten und effizientesten Lösungen zum Tragen kommen. Langfristig sind Subventionen nicht nachhaltig, da sie die Marktkräfte untergraben und zu einer Fehlallokation von Ressourcen führen.
Die UBV fordert daher die Abschaffung der Einspeisevergütung sowie der Subventionen für Windkraftanlagen und Solarparks. Zukünftige Investitionen in die Energieerzeugung müssen sich an den realen Gestehungskosten der jeweiligen Erzeugungsarten orientieren und nicht an garantierten Einspeisevergütungen, wie sie derzeit nach dem EEG gewährt werden.
Der Markt sollte den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Energiequellen vorantreiben und nicht durch staatliche Eingriffe verzerrt werden.
Wir kritisieren auch, dass der Kreistag des Saale-Orla-Kreises nicht eingebunden wurde. Wir hätten erwartet, dass der Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen auf die Tagesordnung des Kreistages und im zuständigen Ausschuss thematisiert wird und der Kreistag als zuständiges politisches Gremium dazu eine Stellungnahme abgibt.
Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Artikel 28 Abs. 2 GG). Leider wurden die Rechte der Gemeinden im Grundgesetz eingeschränkt, weil Bund und Länder durch Gesetze Vorgaben machen können. Das Selbstverwaltungsrecht soll eigentlich die kommunale Demokratie schützen und die Bürgernähe stärken, weil Entscheidungen vor Ort getroffen werden. Genau das wird hier konterkariert.
Die UBV hat für eine Stellungnahme Vorschläge als Muster erarbeitet und stellt den Bürgern dies zur Verfügung. Natürlich kann jeder diese Stellungnahme verändern oder ergänzen.
Wolfgang Kleindienst
Unabhängige Bürgervertretung Saale-Orla-Kreis – UBV
