Pressemitteilung – UBV lehnt Haushalt des Landkreises ab wegen zu hoher Kreisumlagen

Die Fraktion der UBV im Kreistag des Saale-Orla-Kreises hat den Haushalt zur Kreistagssitzung am 27.02.23 abgelehnt. Die ständig steigenden Kreisumlagen bringen die Gemeinden immer mehr in finanzielle Not. So sind die Umlagegrundlagen der Kreisumlage innerhalb von 6 Jahren um 20.938.371 € angestiegen, um 31,5 %. Das Kreisumlagesoll ist von 2017 bis heute um 9.332.803 € gestiegen, ein Anstieg um ca. 30 %. Gegenüber 2022 erhöht sich die Kreisumlage z.B. in Pößneck um 183.414 €, in Bad Lobenstein um 255.481 €, in Hirschberg um 656.311 €, in Neustadt Orla um 126.006 €, in Schleiz um 175.888 €, in Weira um 110.776 € oder in Saalburg-Ebersdorf um 711.734 €. Die UBV findet das unverantwortlich. Dadurch werden viele Gemeinden gezwungen z.B. ihre Grundsteuern und Gewerbesteuern anzuheben und sie können so gut wie keine notwendigen Investitionen durchführen. Auch ihre freiwilligen Leistungen müssen gestrichen werden und es droht die Haushaltssicherung, was einem kommunalen Insolvenzverfahren gleich kommt.

Ursache dafür sind u.a. die ausufernden Kosten im Verwaltungshaushalt. Gegenüber 2022 sind sie um 18,1 Mio. € gestiegen, das sind 16 %. Davon Steigerungen im Bereich Soziales, Jugend und Asyl um 8,899 Mio. € auf 48,6 Mio. € – das sind 22,4 %, davon 4,1 Mio. € Steigerung Kosten Asyl – das sind 202 % mehr. Bund und Land verursachen zunehmend die ansteigenden anteiligen Kosten der Landkreise, welche im übertragenden Wirkungskreis zu übernehmen sind. Bei den Bewirtschaftungskosten werden 1,022 Mio. € mehr benötigt – das sind z.B. Heizölkosten oder Kosten der Unterkünfte für Ukraine-Flüchtlinge.

Im Bereich Soziales werden allein für die Grundsicherung 1,27 Mio. € mehr benötigt. Dabei macht sich nun auch das Bürgergeld negativ bemerkbar. Die UBV Fraktion fordert die Übernahme aller Kosten im Bereich Soziales und Asyl durch den Bund und das Land Thüringen, welche durch deren politische Entscheidungen verursacht werden!!!

Im Vermögenshaushalt sinken dagegen die Ausgaben drastisch auf 11,259 Mio. €, das sind 11,26 Mio. €  weniger als 2022, also 161 %. Der Landkreis verabschiedet sich immer mehr von notwendigen Investitionen an Schulen oder Infrastrukturmaßnahmen. Davon betroffen ist z.B. die Grund- und Regelschule Ranis. Seit 40 Jahren wurde wenig investiert. Putz fällt von den Wänden, die Elektroinstallation ist Museumsreif, es gibt 1 Steckdose pro Klassenraum, die Fußböden in der oberen Etage sind kontaminiert, es gibt Risse in Wänden und defekte Fußböden, seit 40 Jahren wurde kein Farbanstrich in den Treppenhäusern versehen, die digitale Ausstattung ist mangelhaft, es fehlen Router und Möglichkeiten der Festanschlüsse und es gibt einen Investitionstau für Tiefbaumaßnahmen der Außenanlage mit Parkplatz und Pausenhof. Bis 2026 sind keine Baumaßnahmen vorgesehen. Für energetische Teilsanierungen sind 5,275 Mio. € nach 2026 zwar vorgesehen, aber keiner weiß wann etwas passiert. Die genannte Investitionssumme ist darüber hinaus nur unter der Maßgabe einer Förderung darstellbar.

Laut Verwaltung ist die Aufnahme in ein Förderprogramm vor dem Jahr 2026 schlicht und ergreifend unrealistisch.

Auch bei der Turnhalle Wurzbach gibt es von der UBV Kritik. Die Turnhalle ist derzeit aufgrund des defekten Daches gänzlich gesperrt. Die Probleme sind der Verwaltung seit mindestens 3 Jahren bekannt. Seit dem 29.01.20 sind der Veraltung durch eine Begehung die Mängel bereits bekannt. Das spricht nicht für Verantwortungsbewusstsein.

Laut Verwaltung geht man aktuell von Baukosten mit Dachsanierung in einer Höhe von 1,0 Mio. € aus. Denn durch den Wassereintritt sind weitere Bauteile geschädigt. Der Landrat wird aufgefordert ein Konzept zur Absicherung des Schulsports und des Freizeitsports in Absprache mit der Stadt Wurzbach über mehrere Jahre vorzulegen.

Eltern, Lehrer und Schüler brauchen Klarheit und Ehrlichkeit, wie und wann es weiter geht. Ein weiter Grund unserer Ablehnung sind das Desinteresse des Landrates und einem großen Teil der Kreistagsmitglieder am Wiederaufbau der Linkenmühlenbrücke. Für 2023 sind nur noch 5.000 € für das Projekt eingestellt, in 2022 waren noch 20.000 € für die Planung vorgesehen. Laut Verwaltung konnte die im Rahmen der vorliegenden Planung dargestellte vorläufige Investitionssumme für den Brücken- und beidseitig andienenden Straßenbau in den Haushalten der Projektbeteiligten nicht dargestellt werden. Für die Verwaltung steht nun der Ersatz der 1995 gebauten derzeitigen Fähre durch eine neuere Fähre, die höhere Kapazitäten besitzt und elektrisch betrieben werden kann, im Focus. Wann und ob das Brückenprojekt wieder aktiviert wird, kann seitens des Saale-Orla-Kreises nicht eingeschätzt werden. Das allein ist für uns ein Offenbarungseid gegen den Brückenbau an der Linkenmühle und ein Schlag ins Gesicht für tausende Unterstützer der Linkenmühlenbrücke.

Die Abstimmung zum Haushalt war knapp. Dafür stimmten 18 Kreistagsmitglieder, darunter Die Linke, die Grünen, die SPD und teilweise die CDU und AfD. Dagegen waren die UBV, die FDP, teilweise die CDU und nur ein AfD Mitglied. Würde man die selbst ernannten demokratischen Parteien ernst nehmen, müsste der Beschluss zum Haushalt rückgängig gemacht werden, weil Linke, SPD, Grüne und CDU nur mit den Stimmen der AfD eine Mehrheit hatten. Die Doppelmoral der „Nationalen Front 2.0“ wird auch hier klar und deutlich.

Für die UBV stehen die Staatsausgaben für Rüstung und Krieg in keinem Verhältnis mehr zur finanziellen Belastung unserer Bürger und Gemeinden.

 

Freundliche Grüße
Wolfgang Kleindienst
Vorsitzender UBV-Fraktion

 

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Pressemitteilung

Im Jahr 2019 haben sich die Schulleiterinnen der Grund- und Regelschule Ranis um ein Förderprogramm bemüht, mit dem unter anderem das Schulessen subventioniert worden wäre. Die Schulkonferenzen haben einstimmig im Mai 2019 den Beschluss zur Umsetzung gefasst. Es handelt sich um das Projekt der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE)
„Teilsubventionierungsmodell der Mittagsmahlzeiten zur Qualitätsverbesserung der Speisenversorgung in Thüringer Schulen“.Teil 1 des Förderprogrammes beinhaltet die Subventionierung des Mittagessens für Grund- und Regelschüler, die Kontrolle der Speisepläne bzgl. der Standards der DGE sowie die Qualität der Speisen durch die DGE.
Auf die schriftlichen Anfragen der UBV Fraktion vom 15.09.22, warum der Beschluss der Schulkonferenz der Grund- und Regelschule Ranis nicht umgesetzt wurde, haben wir am 26.09.22 von Landrat Fügmann die Antworten erhalten. Nachdem die Bewilligung einschließlich der weiter durchzuführenden Verwendungsnachweisführung eintraf, wurde
entschieden, zunächst die Fördermittel nicht in Anspruch zu nehmen. Fehlende personelle Ressourcen waren der Grund dafür. Nun gibt es gute Nachrichten. Im Zuge der Haushaltsund damit der Personalplanung für das kommende Haushaltsjahr wurde eine Stellenanpassung im Bereich der Schulverwaltung eingeplant. Diese soll es dann ermöglichen, dass u.a. das Projekt zur Verbesserung der Schulessensqualität an der Grund- und Regelschule in Ranis durchgeführt werden kann. Die Schulleiterinnen werden auch weiterhin über den Stand des Umsetzungskonzeptes vom Landratsamt informiert.
Die UBV Fraktion fordert alle Schulen des Saale-Orla-Kreises auf, zwecks Subventionierung zur Qualitätsverbesserung des Schulessens, beim Landratsamt Saale-Orla-Kreis Fachdienst Schulverwaltung bei Bedarf einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kleindienst
Fraktionsvorsitzender UBV

Anlagen:

Anträge Kreistagssitzung 05.12.2022:

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Pressemitteilung – Informationsveranstaltung zum Thema „Grundsteuererklärung“ am 01.09.22 in Schleiz

Gut 300 Bürger nahmen an der Informationsveranstaltung zum Thema
„Grundsteuererklärung“ am 01.09.22 in Schleiz in der Wisentahalle teil. Nach Pößneck und Bad Lobenstein war es die dritte und letzte Veranstaltung der Unabhängigen Bürgervertretung des Saale-Orla-Kreises (UBV) zu diesem Thema. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert folgte der Einladung der UBV. Die Ministerin stellte sich der Diskussion und der Kritik zu Problemen beim Ausfüllen der Grundsteuererklärungen und beantwortete Fragen der Grundstückseigentümer aus Schleiz und den umliegenden Gemeinden.


Im Mittelpunkt standen die Ausführungen der Grundsteuer-Expertin des Finanzministeriums Carolin Radtke. Schwerpunkte waren u.a. Fragen zu anhaltenden Problemen des Portals „Elster“, wo die Erklärungen digital abgegeben werden können, zu Erben- und Wohngemeinschaften, zur Thematik Wohnfläche oder zu land- und forstwirtschaftlichen
Flächen.


Die anwesenden Kommunalpolitiker aus Schleiz und Umgebung diskutierten aber auch mit der Ministerin über die Umsetzung der Grundsteuerreform ab 2025. Vom 01.07.22 bis zum 31.10.22 sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet eine Grundsteuererklärung abzugeben. Diese Frist gerät immer mehr in die Kritik, da bis zum 01.09.22 gerade einmal 12 % der Erklärungen in Thüringen eingegangen sind.


Wolfgang Kleindienst, Fraktionsvorsitzender der UBV im Kreistag des Saale-Orla-Kreises, übergab am Ende der Veranstaltung Finanzministerin Heike Taubert einen Offenen Brief mit der Forderung, sich für eine Fristverlängerung einzusetzen. Probleme beim Ausfüllen der Erklärungen und niedrige Rückmeldungen sind Anzeichen dafür, dass die Frist 31.10.22 nicht einzuhalten geht. Bei der geforderten Fristverlängerung ist unbedingt der notwendige Zeitaufwand für Gemeindeverwaltungen zur Umsetzung der neuen Grundsteuer zu berücksichtigen.

Die UBV spricht sich für die Empfehlung des Bundesministeriums der Finanzen zur Aufkommensneutraltität aus. Hierbei sollen die Gemeinden nicht mehr Grundsteuern mittels veränderter Hebesätze einnehmen wie bisher. Dafür wird sich die UBV in den kommunalen Gremien einsetzen.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform und zur Abgabe der Grundsteuererklärung findet man im Internet unter grundsteuer.thueringen.de und die grundstücksbezogenen Daten findet
man unter https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html

Wolfgang Kleindienst
i.A. der UBV

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Bürgerabend Bad Lobenstein – Thema Grundsteuererklärung

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Pressemitteilung – Informationsveranstaltungen Grundsteuererklärung

Am Donnerstag, den 14. Juli 2022 fand in Pößneck im Bilke-Saal die erste von drei Informationsveranstaltungen der Unabhängigen Bürgervertretung Saale-Orla-Kreis (UBV)) zum Thema „Grundsteuererklärung“ statt. Zwei weitere Veranstaltungen finden am 25.07.22 in Bad Lobenstein und am 01.09.22 in Schleiz jeweils 18:00 Uhr statt. Im Mittelpunkt stand der Vortrag des Thüringer Finanzministeriums in der dreistündigen gut besuchten Bürgerversammlung, an der auch viele Kommunalpolitiker teilnahmen. Mehr als 80 Bürger wurden über die Notwendigkeit der Grundsteuererklärung und über die notwendigen anzugebenden Daten informiert. Der Referent des Thüringer Finanzministeriums, Herr Matthias Rehme, konnte mit viel Sachkompetenz in seinem Vortrag eindrucksvoll die Zusammenhänge und die Umsetzung der Grundsteuerreform in Thüringen erklären. Die wenigen nicht beantworteten Fragen werden im Nachgang individuell geklärt.
Nach einer fast 20-jährigen Vorgeschichte hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer beschäftigt und die jetzige Praxis als verfassungswidrig bewertet. Dabei geht es um die veralteten Einheitswerte. Die der Grundsteuer zugrundeliegenden „Einheitswerte“ sind völlig veraltet. In den neuen Bundesländern beruhen die Werte sogar noch auf dem Stichtag 1. Januar 1935, vorausgesetzt, dass es infolge der Besonderheiten der damaligen DDR im Einzelfall überhaupt zu einer Bewertung kam.
Vom 01.07.22 bis 31.10.22 besteht die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung). Seit 1. Juli 2022 besteht die Möglichkeit zur elektronischen Erklärungsabgabe beim Finanzamt über ELSTER (Notwendigkeit der Registrierung – kostenloses Benutzerkonto soweit noch nicht vorhanden). In Härtefällen werden Papiervordrucke ausgegeben Anfragen sind an Hotline unter 0361 57 3611 800 zu richten.
Alle Grundstückseigentümer erhalten ein Informationsschreiben mit Hinweisen vom Finanzamt. Das Finanzministerium hat in der Veranstaltung in Pößneck auch spezielle Fälle erläutert, wie z.B. Erbengemeinschaften, Gebäude auf fremden Grund und Boden, Eigentumswohnungen oder land- und forstwirtschaftliche Flächen. Erklärungspflichtige müssen in der Erklärung zumindest folgende Angaben machen: Gemarkung, Gemarkungsnummer, Flur, Flurstück-Zähler, Flurstück-Nenner, Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl oder Wohnfläche. Die Daten liegen der Katasterverwaltung digital vor, die für Zwecke der Grundsteuerreform den Grundsteuer Viewer Thüringen entwickelt hat.
Herr Rehme vom Finanzministerium empfahl älteren Menschen sich Unterstützung in der eigenen Familie zu nehmen. Verwandte sind berechtigt die Grundsteuererklärung für ihre Angehörigen abzugeben.
Wolfgang Kleindienst, Fraktionsvorsitzender im Stadtrat Pößneck und im Kreistag des Saale- Orla-Kreis sprach sich für die Einhaltung der Aufkommenneutralität aus und rief schon heute alle Stadt- und Gemeinderäte auf, sich spätestens im zweiten Halbjahr 2024 dafür einzusetzen. Der Hebesatz soll dabei so angeglichen werden, sagte Kleindienst, dass die Stadt nicht mehr Grundsteuer einnimmt wie derzeit.
Anhand der übermittelten Daten ermittelt 2024 abschließend die Stadt beziehungsweise Gemeinde die zu zahlende Grundsteuer. Dazu multipliziert sie den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, der von der Stadt beziehungsweise Gemeinde festgelegt wird. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer, die als Grundsteuerbescheid in der Regel an die Eigentümerinnen und Eigentümer gesendet wird. Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.
Wolfgang Kleindienst und der neue Vorsitzende der UBV, Toni Breternitz, bedankten sich bei allen Anwesenden für das rege Interesse und bei dem Thüringer Finanzministerium für die Unterstützung. Die Kritiken, z.B. am Programm ELSTER, und weitere Hinweise sind für Ministerium, Finanzämter und Grundstückseigentümer hilfreich bei der Bewältigung der Mammutaufgabe. Die erfassten Daten werden zukünftig alle sieben Jahre neu ermittelt. Dabei können dann die bestehenden Daten übernommen und eventuell aktualisiert werden. Aufgrund des enormen Arbeitsaufkommens und Zeitaufwandes bezweifelt die UBV die Einhaltung der Abgabefristen bis zum 31.10.22 und fordert schon heute das Thüringer Finanzministerium auf, sich gegebenenfalls für eine Fristverlängerung einzusetzen.


Freundliche Grüße
Wolfgang Kleindienst

i.A. UBV

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Bürgerabend Pößneck – Thema Grundsteuererklärung

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Pressemitteilung – Schulnetzplan – Teilerfolg der UBV!

Schulnetzplan – Teilerfolg der UBV!

Die UBV Fraktion im Kreistag des Saale-Orla-Kreises konnte in der Sitzung des Kreistages am 20.06.22 mit ihrem Änderungsantrag den Schulnetzplan ändern. Mit großer Mehrheit von 75 Prozent wurde die Turnhalle „Straße des Friedens“ in Pößneck wieder in den neuen Schulnetzplan aufgenommen. Aufgrund der vorgesehen Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine kann seit mehreren Monaten die Turnhalle „Rosentalhalle“ in Pößneck für den Schul- und Freizeitsport nicht genutzt werden. Zur Zeit findet der Schulsport bei schlechter Witterung für das Gymnasium Pößneck in der Turnhalle „Straße des Friedens“ statt.
Laut Verwaltung ist die Turnhalle „Rosental“ für die Unterbringung von Menschen, die von Flucht und Vertreibung betroffen sind am besten dafür geeignet und wird auch noch weiterhin benötigt. Ein weiteres Argument der UBV Fraktion ist, dass neben Flüchtlingen auch unsere Bürger durch Katastrophen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen Schutz mittels temporärer Unterbringung in Immobilien des Landkreises oder der Gemeinden benötigen. Der Zivil- und Katastrophenschutz wird derzeit bundesweit zunehmend gestärkt und ausgebaut. Daher ist es dringend notwendig die Turnhalle „Rosental“ in Pößneck zukünftig für den Zivil- und Katastrophenschutz temporär zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund war wiederum die Wiederaufnahme der Turnhalle „Straße des Friedens“ in Pößneck für den Schulsport in den Schulnetzplan dringend notwendig. Gemeinsam mit der Stadt Pößneck wollen wir jetzt die Organisation des Freizeitsportes beraten. Die UBV ist der Stadt Pößneck für die Zusage einer finanziellen Beteiligung an den Betriebskosten dankbar.
Enttäuscht sind wir von der Ablehnung unseres Antrages zur Instandsetzung des Schulhofes in der Grund- und Regelschule Ranis. Verantwortungsbewusstsein sieht anders aus. Es besteht durch Stolperkanten eine unmittelbare Unfallgefahr, die seit mehreren Jahren bekannt ist. Eine generelle Ablehnung des Landrates wegen fehlender finanzieller Mittel ist keine Lösung. Kritik üben wir auch an einer ungenügenden Beteiligung der Schulkonferenzen am Schulnetzplan nach § 38 Abs. 3 Thüringer Schulgesetz und dem fehlenden Benehmen aller zuständigen Gemeinden nach § 41 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz. Hierbei ist festgelegt, dass Schulnetzpläne von den Schulträgern im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden aufgestellt und fortgeschrieben werden. Nach unseren Informationen fanden an vielen Schulen keine Beratungen mit den Eltern- und Schülervertretungen statt. Weiterhin fehlen nach Schulgesetz die jahrelangen von uns angemahnten Durchführungsmaßnahmen unter Angabe der Rangfolge ihrer Verwirklichung und das Benehmen aller Gemeinden.
Kritik übt die UBV auch an der Festlegung einer Kooperation der Grundschule Wurzbach und der Regelschule Remptendorf. Zwar hat die Schulkonferenz in Wurzbach dem Modell zugestimmt, es fehlt aber die Zustimmung der Schulkonferenz in Remptendorf. Wie kann man dann einem Schulnetzplan zustimmen, wenn die Zustimmung einer betroffenen Schule fehlt? Vom Gesetzgeber festgelegte Rechte der Schulkonferenzen dürfen nicht zum Schein demokratischer Grundsätze verkommen!

Wolfgang Kleindienst
Fraktionsvorsitzender UBV

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Pressemitteilung – „Verantwortungslos und feige!“

Die UBV Fraktion im Kreistag des Saale-Orla-Kreises hatte in der Sitzung des Kreistages am 20.06.22 einen Antrag eingebracht, um den bevorstehenden „Kollaps des Gesundheitswesens“ im Saale-Orla-Kreis abzuwenden. Dabei sollte der Landrat beauftragt werden, das Gesundheitsamt anzuweisen, alles zu tun, um die personelle Besetzung aller im § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannten Einrichtungen im Saale-Orla-Kreis auch über den 15.03.2022 aufrecht zu erhalten. Hierbei sollen Maßnahmen, wie die durch das Gesundheitsamt ausgesprochene Untersagung des Zutritts zur oder die Untersagung der Tätigkeit in der entsprechenden Einrichtung, ausgeschlossen sein.
CDU Landrat Fügmann stellte einen Geschäftsordnungsantrag wegen „Nichtzuständigkeit“, der mit 16 Ja-Stimmen und 15-Neinstimmen knapp angenommen wurde. Die UBV hat eine andere Rechtsauffassung. Denn im § 20a Abs. 5 IfSG ist die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes geregelt. Darin ist das Aussprechen eines Betretungsverbotes eine Kannbestimmung des zuständigen Gesundheitsamtes. Das Gesundheitsamt ist Teil des Landratsamtes und somit ist der Landrat bzw. der Kreistag auch zuständig. Fraktionsvorsitzender Wolfgang Kleindienst verwies darauf, dass der CDU Landrat Matthias Damm, Landkreis Mittelsachsen, erst im Mai 2022 diesen Ermessensspielraum des Gesetzgebers für die Gesundheitsämter angewendet hat. Allein das ist der Beweis dafür, dass die Zuständigkeit vorhanden ist. Damm hat 3200 Beschäftigten vom Gesundheitsamt bescheinigen lassen, dass sie unabkömmlich sind (Freie Presse 20.05.22).
Es ist Feigheit, wenn Landrat Fügmann und seine Unterstützer aus der CDU und Die Linke sich nicht wie im Landkreis Mittelsachsen gegen ein Betretungsverbot aussprechen und hinter fadenscheinigen Argumenten verstecken. Die Haltung des Landrates widerspricht auch den Stellungnahmen der Wohlfahrtsverbände, der Liga der Freien Wohlfahrt, Vertretern der Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, der Ärzteschaft, der Vertreter von Krankenhäusern und entspricht nicht der aktuellen Rechtsprechung aus Schleswig Holstein. Dort hat das Verwaltungsgericht die Praxis der Impfnachweise und der Bußgelder für rechtswidrig erklärt (Focus-Online 15.06.22).
Für uns und den betroffenen Mitarbeitern ist es eine Schande und verantwortungslos, dass sich Landrat und 16 Kreistagsmitglieder nicht für die Betroffenen im Gesundheitswesen und im Pflegebereich ausgesprochen haben. Die UBV fordert nun den Landrat und das Gesundheitsamt auf, kein Betretungsverbot auszusprechen und keine Bußgeldbescheide zu verschicken. Es ist keine Zeit mehr für Sonntagsreden und falschen Versprechen!


Wolfgang Kleindienst

Fraktionsvorsitzender UBV

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Pressemitteilung

Am Freitag, den 10. Juni 2022 findet um 19:00 Uhr in der Gaststätte „Vaters Gaststätte“ in Pößneck eine öffentliche Fraktionssitzung der Kreistagsfraktion der Unabhängigen Bürgervertretung Saale-Orla-Kreis (UBV) statt. Alle interessierten Bürger sind dazu recht herzlich eingeladen.
Im Mittelpunkt stehen:

  • neuer Schulnetzplan – Probleme in und an Schulen
  • Betretungsverbot von Mitarbeitern im Pflegebereich und Gesundheitswesen durch die
    Corona Impfpflicht – Antrag UBV für den Kreistag 20.06.22
  • die unverantwortlichen hohen Energiepreise, Inflation und Preissteigerungen
  • Fragen zur Abfallentsorgung Abfallzweckverband ZASO, zu Kommunalabgaben, wie
    z.B. Wasser, und Abwasser oder der angedachten Härtefallregelung bei Straßenausbaubeiträgen.

Nach einer gut besuchten öffentlichen Fraktionssitzung am 04.02.22 in Bad Lobenstein führt die UBV ihre öffentlichen Fraktionssitzungen nun in der Region Orlatal fort. Den Bürgern soll somit die Möglichkeit zur Diskussion und Beantwortung von Fragen gegeben werden.
Wir werden natürlich auch auf die dramatische Situation der unverantwortlichen Preissteigerungen für Benzin, Diesel, Strom, Gas, Lebensmittel oder Baustoffe durch die verantwortlichen Parteien mit den Auswirkungen auf unsere Bevölkerung und auf die Kosten des Landkreises, der Gemeinden, im Sozialbereich, in Kindergärten und Schulen, bei den sozialen Freien Trägern und den kommunalen Unternehmen, wie Stadtwerke, Abfallwirtschaft oder Wasser- und Abwasserbetriebe eingehen.

Freundliche Grüße
Wolfgang Kleindienst

Vorsitzender UBV-Fraktion

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1. öffentliche Fraktionssitzung 2022 in Bad Lobenstein

Am Freitag, den 04. März 2022 findet um 19:00 Uhr im „Hotel Schwarzer Adler“ in Bad Lobenstein eine öffentliche Fraktionssitzung der Kreistagsfraktion der Unabhängigen Bürgervertretung Saale-Orla-Kreis (UBV) statt. Alle interessierten Bürger sind dazu recht herzlich eingeladen.

Im Mittelpunkt stehen:

  • der Haushalt 2022 des Kreistages und die UBV Anträge für die Kreistagssitzung am 07.03.22
  • Probleme in und an Schulen
  • Betretungsverbot von Mitarbeitern im Pflegebereich und Gesundheitswesen durch die Corona Impfpflicht
  • die unverantwortlichen hohen Energiepreise
  • Probleme beim Umtausch der Führerscheine
  • Fragen zum Abfallzweckverband ZASO und der Kombus GmbH oder auch
  • zu Kommunalabgaben, wie z.B. Wasser, Abwasser oder Straßenausbaubeiträge.

Die UBV wird zukünftig in den Regionen des Landkreises ihre Fraktionssitzungen öffentlich durchführen, um den Bürgern so die Möglichkeit zur Diskussion und Beantwortung von Fragen zu geben. Für die Besucher gelten die Zutrittsbeschränkungen für Gaststätten durch die Corona Regelungen.

Freundliche Grüße

Wolfgang Kleindienst

Vorsitzender UBV-Fraktion

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