PDF: Reformierung Energieversorgung-Daten 25.06.25
PDF: Reformierung Energieversorgung-Ziele und Forderungen 25.06.25
Beschlussvorlage Katzenschutzverordnung SOK 02.06.25
Rede Katzenschutzverordnung Kreistag 02.06.25
Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen – mit Änderungen Kreistag 09.09.24
Fraktion UBV/FDP/ WU
Fraktionsvorsitzender
Wolfgang Kleindienst
Kastanienallee 4a
07381 Pößneck
E-Mail: w.kleindienst@t-online.de
Tel.: 03647 423223
Rede Katzenschutzverordnung Kreistag 02.06.25
Am 26.09.22 hatte UBV den Antrag gestellt und nichts wurde unternommen. Am 09.09.24 hatte dann die Fraktion UBV/FDP/WU den Antrag erneut eingebracht.
Aufgrund des § 13b Tierschutzgesetz können Landkreise eine derartige Verordnung erlassen.
In Regionen, in der zu viele streunende Katzen herumlaufen, können Länder und Kommunen eine Kastrationspflicht einführen. Ungesicherter Freigang für fortpflanzungsfähige Katzen kann von den jeweiligen Landesregierungen verboten oder eingeschränkt werden. Im Gesetz steht außerdem, dass Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben, gekennzeichnet und registriert werden müssen – etwa mit einem Mikrochip. So können Katzenhalter, die ihre fortpflanzungsfähige Katze unkontrolliert draußen herumlaufen lassen, ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden.
Die Pflicht zur Kastration der freilaufenden Katzen bzw. des Verbot des unkontrollierten Auslaufs fortpflanzungsfähiger Katzen in bestimmten Gebieten ist ein verhältnismäßiges Mittel, um Leiden, Schmerzen und Schäden der zukünftigen Katzenpopulation einzudämmen.
Eine „Katzenschutzverordnung“ ist eine lokale Verordnung in Deutschland, die darauf abzielt, das Leid freilebender Katzen zu mindern und deren unkontrollierte Vermehrung einzudämmen. Diese Verordnungen basieren auf § 13b des Tierschutzgesetzes und werden von Städten, Gemeinden oder Landkreisen erlassen.
Typische Inhalte einer Katzenschutzverordnung sind:
* Kastrationspflicht: für Katzen, die unkontrollierten Freigang haben
* Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht: Freilaufende Katzen müssen dauerhaft mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet und in einem Haustierregister registriert werden. Dies erleichtert die Zuordnung der Katze zu ihrem Halter im Falle des Auffindens und ermöglicht eine Unterscheidung zwischen freilebenden Streunerkatzen und Freigängerkatzen mit Halter.
* Nachweispflicht: Katzenhalter müssen in der Lage sein, auf Anfrage der zuständigen Behörde den Nachweis über Kastration und Registrierung ihrer Katzen vorzulegen.
* Maßnahmen bei Verstößen: Wenn eine fortpflanzungsfähige, unregistrierte Katze ohne Kennzeichnung gefunden wird und der Halter nicht innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. 48 Stunden) ermittelt werden kann, kann die zuständige Behörde die Kastration auf Kosten des Halters veranlassen.
Ziele und Zweck:
* Tierschutz: Verringerung von Leid, Krankheiten und Unterernährung bei freilebenden Katzen.
* Populationskontrolle: Eindämmung der unkontrollierten Vermehrung von Streunerkatzen, die oft unter schlechten Bedingungen leben und zu Problemen in der lokalen Fauna führen können.
* Entlastung von Tierheimen: Reduzierung der Anzahl der Streunerkatzen, die von Tierheimen aufgenommen und versorgt werden müssen.
Das Grundgesetz (GG) verankert Tierschutz als Staatsziel in Artikel 20a, der besagt, dass der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung schützt. Dies bedeutet, dass der Staat die Verantwortung für den Tierschutz hat und ihn in den Gesetzestexten und in der Anwendung der Gesetze berücksichtigt.
Das TierSchG dient der Umsetzung des Staatszieles Tierschutz im GG. Es enthält konkrete Regelungen, welche Handlungen gegenüber Tieren verboten sind und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.
Das Gesetz soll das Leben und Wohlbefinden der Tiere schützen und sicherstellen, dass ihnen ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Tierschutzgesetz die konkreten Regeln für den Tierschutz festlegt, während Artikel 20a GG den Tierschutz als Staatsziel verankert und den Staat verpflichtet, ihn zu gewährleisten.
Mit unserem Antrag zu einer Katzenschutzverordnung und der heutigen Beschlussvorlage wollen wir auch das Staatsziel des Tierschutzes im Grundgesetz und die Festlegungen im Tierschutzgesetz nachkommen und erfüllen.
Die benannten jährlichen Kosten durch die Verwaltung i.H.v. 228 T€ stehen im Widerspruch der Erfahrungswerte anderer kreisfreien Städte und Landkreise.
So werden durch den Amtstierarzt der Stadt Erfurt Dr. Kreis jährliche Kosten von
5 T€ angegeben. Diese Erfahrung wird auch vom Bund der Katzenfreunde bestätigt.
Es entsteht der Eindruck, dass man mit der Drohgebärde der Kosten die Kreistagsmitglieder beeinflussen will.
Es geht dabei nicht um die Kastration von herrenlosen Tieren, sondern um die Pflicht der Besitzer Ihre Tiere zu kastrieren und zu registrieren!
Mit dieser Auslegung werden die Gemeinden nur verunsichert, denn natürlich will keine Gemeinde zusätzliche Kosten haben bei der finanziellen Lage der einzelnen Gemeinden!!
Viele Tierschützer und Bürger haben den Artikel der OTZ vom 31.05.25 „Katzen könnten für Pößneck und Schleiz teuer werden kritisiert.
Ich zitiere: „Dieser Artikel wäre ja wohl ein Witz und hat mit dem eigentliche Sinn der Katzenschutzverordnung wohl nichts zu tun.“
Populismus ist hier fehl am Platz und die Sorgfaltspflicht nach dem Pressegesetz wäre dringend notwendig.
Regionalverband der Kleingärtner Saale Orla – 09.04.25
Problem-Meldungen aus der KGA Einheit, KGA Frieden und KGA Wiesenburg in Triptis, KGA Wotufa und Molbitz in Neustadt/Orla und KGA Altenburg und Kirschplantage Pößneck.
Man geht davon aus, dass in 2/3 der KGA freie Katzen ihr Unwesen treiben.
Kommt es zu einer Ablehnung der Katzenschutzverordnung kann ich allen Tierfreunden nur empfehlen, sich mit den Problemen von Freigängerkatzen zukünftig an ihre Bürgermeister und Verwaltungsgemeinschaften zu wenden.
Denn laut Landrat sehen die Bürgermeister von Pößneck und Schleiz keinen Bedarf für eine Katzenschutzverordnung und werden sich dann bestimmt darum kümmern. So können wir auch die ehrenamtlichen Bürger des Tierschutzvereins und der Tierheime entlasten. Die Kosten werden dann bei den Städten und Gemeinden ansteigen. Bei einer heutigen Ablehnung der Katzenschutzverordnung wird die UBV die Ansprechpartner der Städte und Gemeinden im Saale-Orla-Kreis auf ihrer Webseite für die Bürger veröffentlichen.
Parteien, welche die Katzenschutzverordnung ablehnen, empfehle ich, den Passus „Tierschutz“ aus ihren Parteiprogrammen zu streichen, um weitere Wählertäuschungen zu vermeiden.
Ich möchte eine Stellungnahme von Frau Großmann vom Tierschutzverein Orlatal ankündigen, die laut Frau Großmann von Frau Kanis (SPD) im Anschluss verlesen wird.
Ich bitte darum meine Zustimmung zur vorliegenden Katzenschutzverordnung in die Niederschrift aufzunehmen.
Wolfgang Kleindienst
PDF Version: PM_Linkenmühlenbrücke
Die UBV begrüßt die Ankündigung zum Bau der Brücke Linkenmühle und wird sich weiterhin dafür einsetzen. Nun muss es zügig voran gehen. Zum 80. Jahrestag der Sprengung der Linkenmühlenbrücke am 12. April 2025 haben die Landräte Christian Herrgott (CDU) des Saale-Orla-Kreises und Marco Wolfram (SPD) Landkreis Saalfeld/Rudolstadt angekündigt, dass die Linkenmühlenbrücke über den Hohenwartestausee nun neu gebaut wird und anders als bislang geplant sie aber nicht nur eine Radfahrbrücke werden soll, sondern auch für Autos nutzbar sein. Weiterhin wird sie für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr, den ÖPNV oder Müllfahrzeugen des ZASO befahrbar werden. Ausgeschlossen wird die Nutzung für den normalen LKW Verkehr. Umweltminister Thilo Kummer, Reginald Hanke (FDP) und Björn Höcke (AfD) haben sich ebenfalls für den Neubau ausgesprochen.
Die erneuten Zusagen und Versprechen der anwesenden Politiker werden eine Nagelprobe der Glaubwürdigkeit. Eine erneute Enttäuschung kann sich die Demokratie nicht mehr leisten.
Der Bund hat 7,1 Mio. € und das Land Thüringen 4,1 Mio. € zur Verfügung gestellt. Noch 2025 werden die Varianten der Brücke erarbeitet und voraussichtlich im Bau- und Vergabeausschuss der beiden Kreistage vorgestellt. Die UBV empfiehlt einen Neubau neben der alten gesprengten Brücke. Nach 15 Jahren Kampf für den Wiederaufbau werden nun auch die Weichen für die Stärkung des ländlichen Raumes gestellt. Dies ist vor allem der Verdienst von Hartmut Holzhey, dem Initiator des Brückenbaues.
Wolfgang Kleindienst (UBV) hat zur Gedenkveranstaltung zum 80. Jahrestag der Brückenzerstörung am 12. April 2025 mit mahnenden Worten daran erinnert, sich immer wieder gegen Krieg einzusetzen. Die derzeitigen Ereignisse in der Ukraine oder im Nahen Osten sind mehr als besorgniserregend. Ein Krieg von deutschen Boden aus, aber auch eine Kriegsbeteiligung Deutschlands, darf es nie wieder geben!
Freundliche Grüße
Wolfgang Kleindienst
Mitglied der UBV im Kreistag Saale-Orla-Kreis
Youtube-Video: 80. Jahrestag der Sprengung der Brücke Linkenmühle
Video-Quelle: youtube.com Kanal: saalfelder100
Die Unabhängige Bürgervertretung Saale-Orla (UBV) hat am 27.03.25 Frau Täumel vom Büro des Kreistages im Saale Orla Kreis verabschiedet und sich herzlich für ihre sehr gute Arbeit bedankt. Frau Täumel war über 30 Jahre für den Kreistag tätig.
PDF-Version: Antworten_Landrat_On-Demand-Projekt
Die Fraktion Unabhängige Bürgervertretung Saale-Orla/FDP/Werteunion (UBV/FDP/WU) im Kreistag des Saale-Orle-Kreises hat die Antworten des Landrates zur Rechtmäßigkeit der Anschaffung von Kleinbussen, nach Rücksprache mit der KomBus GmbH und dem Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Saale-Orla, für die Einführung des On-Demand-Projektes auf die Anfragen vom 24.01.25 erhalten. Landrat Christian Herrgott stellt fest, Zitat: „Derzeit kann kein konkreter finanzieller Schaden beziffert werden, da die Fahrzeuge aktuell im freigestellten Schülerverkehr und in Tagesrandlagen im Linienverkehr eingesetzt werden.“ Bestätigt wurde auch, dass es aber noch keinen Beschluss im ÖPNV darüber gibt. Zitat: „Ein Beschluss über die Einftührung des On-Demand-Projekts soll in der nächsten Verbandsversammlung am 27.03.2025 gefasst werden.“ Die Anschaffung der Kleinbusse wurde vom Aufsichtsrat der Kombus GmbH bereits 2023 gefasst. Unsere Fraktion wird in der Verbandsversammlung am 27.03.25 die Einführung des On-Demand-Projektes ablehnen. Der Aufwand und eine schriftliche Absage des Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) über Finanzierungszusagen von finanziellen Landesmitteln sprechen gegen das Projekt.
Weitere Kostensteigerungen würden sich negativ auf die Umlagen der beiden Landkreise Saalfeld/Rudolstadt und Saale-Orla-Kreis und somit auf die Kreisumlage auswirken.
Hier die Fragen unserer Fraktion mit den Antworten des Landrates:
„Die Zuständigkeit für die Beauftragung und Einführung des On-Demand-Projekts liegt beim Zweckverband ÖPNV Saale-Orla als zuständiger Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs im Verbandsgebiet. Ein Beschluss über die Einführung des On-Demand-Projekts soll in der nächsten Verbandsversammlung am27.03.2025 gefasst werden. Im Vorfeld wurde das Projekt mehrfach in den Verbandsversammlungen 2023 und 2024 vorgestellt, letztmalig am 4.12.2024. Die Verbandsräte wurden umfassend über das geplante Projekt, die voraussichtlichen Umsetzungskosten sowie den angestrebten Einftihrungstetmin zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 informiert. Im Anschluss an die letzte Verbandsversammlung wurde die Präsentation der KomBus GmbH allen Verbandsräten, einschließlich Herrn Kleindienst, per E-Mail zur Verfügung gestellt.“
„Für die Durchführung des On-Demand-Projekts werden insgesamt ca. 20 barrierefreie Kleinbusse benötigt. Bislang wurden zwölf dieser Fahrzeuge durch die KomBus GmbH beschafft. Sieben barrierefreie Kleinbusse wurden im Januar 2023 ausgeschrieben, im Juni 2023 bestellt und im November 2023 an die KomBus GmbH geliefert. Weitere fünf Fahrzeuge wurden im Januar 2024 ausgeschrieben. Die Beauftragung erfolgte im Juni 2024, die Auslieferung der Fahrzeuge ist für Februar 2025 vorgesehen.“ Die Kosten für 12 Fahrzeuge betragen 958.620 €.
„Die Investitionen des Verkehrsunternehmens sind Bestandteil des jeweiligen Wirtschaftsplanes und unterliegen der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat der KomBus GmbH. Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 erfolgte in der Aufsichtsratssitzung vom 30.11.2022, die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan2024 erfolgte in der Aufsichtsratssitzung vom 29.11.2023.“
„Die Fahrzeugbeschaffung erfolgte im Hinblick auf die Zeitplanung zur Einflihrung des On-Demand-Projekles, da eine frühzeitige Bereitstellung geeigneter Infrastruktur für eine Umsetzung erforderlich ist. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten in der Fahrzeugproduktion war eine rechtzeitige Beschaffung unerlässlich. Das Projekt ist Bestandteil des vom Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) initiierten Integralen Taktfahrplans Thüringens (ITF), mit dem ein leistungsfähiges, flächendeckendes ÖPNV-Netz in Thüringen bis 2029 geschaffen werden soll. Der Saale-Orla-Kreis wurde als Modellregion für die Einführung des ITF ausgewählt. Vertreter des TMIL sagten im Rahmen erster Gespräche im Sommer 2022 zu, die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung in der Modellregion sicherzustellen. Trotz der wiederholten mündlichen Zusicherungen des TMDI über die Sicherstellung der Finanzierung, erhielt der Zweckverband im Februar 2024 letztendlich eine schriftliche Absage, dass keine Bereitstellung von finanziellen Landesmitteln vorgesehen ist. Zum Zeitpunkt dieser Absage befand sich die Beschaffung der Kleinbusse bereits in der Umsetzung. Die Entscheidung zur Beschaffung der Fahrzeuge erfolgte somit unter Berücksichtigung der ursprünglich mündlich zugesagten Finanzierungszusagen des TMDI und der Notwendigkeit, infrastrukturelle Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen. Derzeit kann kein konkreter finanzieller Schaden beziffert werden, da die Fahrzeuge aktuell im freigestellten Schülerverkehr und in Tagesrandlagen im Linienverkehr eingesetzt werden. Zudem prüft die KomBus GmbH altemative Nutzungen, wie etwa die Vermietung oder den Verkauf der Fahrzeuge, sollte das On-Demand-Projekt nicht umgesetzt werden.“
Wolfgang Kleindienst
Fraktionsvorsitzender
Fraktion UBV/FDP/WU
PDF-Version: Änderung Vereinssatzung und neuer Vorstand UBV 18.02.25
Zur Mitgliederversammlung am 15.11.24 wurde die Satzung der UBV geändert.
Der Vereinsname lautet jetzt „Unabhängige Bürgervertretung – Freie Wählergemeinschaft Saale-Orla e.V. (UBV)“.
Mit der Namensänderung wollen wir interessierten Bürgern die Möglichkeit eröffnen, außerhalb des Saale-Orla-Kreises als Unabhängige Bürgervertretung kommunalpolitisch aktiv zu werden. Viele Anfragen aus den Landkreisen Saalfeld/Rudolstadt, dem Holzland-Kreis oder dem Landkreis Greiz waren der Ausgangspunkt unserer Satzungsänderung.
Die UBV hat auch einen neuen Vorstand gewählt, der sich wie folgt zusammensetzt:
Zur Zeit sind wir 64 Mitglieder. Die UBV wurde am 02.10.1993 gegründet. Wir sind derzeit mit 3 Mitgliedern im Kreistag des Saale-Orla-Kreises und als Gemeinde- und Stadträte in Pößneck, Neustadt, Wurzbach, Ranis, Göschitz, Gertewitz und Wernburg vertreten.
Wir sind keine Partei, wir sind unabhängig und setzen uns ein für:
Die UBV kritisiert scharf die Rahmenbedingungen der Landes- und Bundesregierung. Dazu gehören die schlechte Finanzausstattung der Gemeinden und Landkreise, eine unverantwortliche Energiepolitik oder eine verantwortungslose Politik bei Bildung, Gesundheit oder Migration. Die Ausgaben des Bundeshaushalts 2024 von 465,7 Mrd. Euro stehen in keinem Verhältnis zu den dringend benötigten Mitteln hier vor Ort. Die UBV wird diese Missstände immer wieder deutlich machen. Wir werden uns weiterhin mit kommunalen Sachverstand für unsere Menschen hier vor Ort einsetzen.
Interessierte Bürger aus Gemeinden der umliegenden Landkreise können sich gern bei uns melden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kleindienst
PDF Version: Anschaffung_Kleinbusse_KomBus_GmbH_für_On-Demand-Projekt_250125
Fraktion UBV/FDP/ WU
Kreistag Saale-Orla-Kreis
Fraktionsvorsitzender Wolfgang Kleindienst
Kastanienallee 4a; 07381 Pößneck
E-Mail: w.kleindienst@t-online.de Tel.: 03647 423223
Pößneck, den 25.01.25
Pressemitteilung
Anschaffung Kleinbusse KomBus GmbH für On-Demand-Projekt (Rufbusse) ohne Beschlussfassung der Verbandsversammlung Zweckverbandes ÖPNV Saale-Orla
Fraktion UBV/FDP/WU lässt Rechtmäßigkeit prüfen
Die Ostthüringer Zeitung (OTZ) vom 24.01.25 hat darüber berichtet, dass der Kreistag des Saale-Orla Kreises auf seiner kommenden Sitzung im März einen Beschluss darüber fassen soll, ob das On-Demand-Projekt überhaupt startet. Diese Behauptung ist falsch.
Nach Rücksprache mit dem Zweckverband ÖPNV Saale-Orla wird in der Verbandsratssitzung des ÖPNV am 27.03.25 über die Einführung des On-Demand-Projektes beraten und wahrscheinlich ein Beschluss gefasst. Denn nicht der Kreistag, sondern der Zweckverband ist dafür zuständig.
Weiterhin geht aus dem Artikel hervor, dass bereits die dafür notwendigen Rufbusse durch die Kombus GmbH angeschafft wurden. Unserer Fraktion im Kreistag des Saale-Orla-Kreises liegen keine Erkenntnisse über eine Beschlussfassung der Gesellschafter und des Aufsichtsrates der KomBus GmbH zur Anschaffung der Kleinbusse mit einem Anschaffungswert von ca. 1 Mio. € vor. Kritisiert wird schon heute von uns die mutmaßliche Anschaffung der Kleinbusse ohne einen Beschluss der Verbandsversammlung des ÖPNV Saale-Orla über die Einführung des On-Demand-Projektes (Rufbusse). Zudem gibt es nicht nur unsererseits weitere berechtigte Gründe die Einführung zu hinterfragen. Neben den Anschaffungskosten entsteht auch zusätzlicher Aufwand für das notwendige Personal.
Die mehr als angespannte Finanzlage beider Landkreise lässt aus unserer Sicht derartige zusätzliche finanzielle Belastungen nicht zu. Die Kosten würden die Kreisumlagen der Gemeinden belasten und mitunter höhere Grund- und Gewerbesteuern zur Folge haben.
Es müssen wirtschaftliche Lösungen für unsere Menschen im ländlichen Raum, mit Unterstützung privater Anbieter, gefunden werden. Der Wunsch zur Einführung eines On-Demand-Projektes ist für unsere Fraktion verständlich, aber nicht verhältnismäßig. Derartige Projekte sind nur bei einer dauerhaften hundertprozentigen Förderung, mit den Zusagen der befürwortenden Parteien und ohne Kostenbeteiligung der Landkreise und ihrer Institutionen vorstellbar. Zu dieser Thematik haben wir folgende schriftlichen Anfragen an den Landrat des Saale-Orla-Kreises gestellt:
Wolfgang Kleindienst
Fraktionsvorsitzender
Fraktion UBV/FDP/WU