Pressemitteilung Aufstellungsversammlung

„Freiheit“ ist das einzige was zählt!

Mit 36 Kandidaten aus dem gesamten Saale-Orla-Kreis tritt die Unabhängige Bürgervertretung (UBV) als Freie Wählergemeinschaft zur Neuwahl des Kreistages Saale-Orla am 26.05.2024 an.

Die Aufstellungsversammlung fand am Freitag den 08.03.2024 in Schmorda statt.

„Freiheit“ – mit dem Song von M. Müller-Westerhagen eröffnete Toni Breternitz die Auftstellungsversammlung zur Kreistagswahl der UBV Saale Orla. Zu Beginn wurde von Wolfgang Kleindienst an die Gründer der UBV und Ihre Ideale erinnert sowie der gelungene Generationenwechsel im Vorstand geschildert. Im Anschluss an die konstruktive Wahl schilderte Wolfgang Kleindienst die aktuelle Arbeit im Kreistag, welche vor allem durch die schwierigen Verhandlungen zum Kreishaushalt gekennzeichnet sind. Statt ständiger Erhöhung der Kreisumlage sollte der Landkreis Saale-Orla seine anderweitigen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen und prüfen sowie eine ausreichende Finanzausstattung durch den Freistaat Thüringen und des Bundes, gemeinsam mit allen Landkreisen, sich einsetzen. Dabei wurde der Paradigmenwechsel durch eine aktuelle Gerichtsentscheidungen zur Kreisumlage der Stadt Pößneck klargestellt, welcher die verfassungsrechtliche Garantie der Gemeinden auf eine aufgaben-adäquate finanzielle Ausstattung  – auch im Verhältnis der kreisangehörigen Gemeinden zum Kreis vorgibt und deutlich benannt, dass ein Großteil der Gemeinden eine erneute drastische Erhöhung der Kreisumlage nicht verkraften kann.

Die UBV wird sich künftig weiterhin um Themen wie Steuern, Abgaben Gebühren, das Thüringer Wassergesetz, Abfallwirtschaft, Schulinvestitionen oder dem Wiederaufbau der Linkenmühlenbrücke kümmern und sich gegen die Versiegelung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen durch Solarparks und Windkraftanlagen einsetzen.

Die UBV versteht sich als „Kommunale Alternative mit Sachverstand im Saale-Orla-Kreis“.

Freundliche Grüße

Wolfgang Kleindienst
i.A. Vorstand UBV

Stellungnahme UBV Stadtratsfraktion Pößneck – Elternbeiträge

Der regionale TV Sender Saale-Info TV hat um eine Stellungnahme der Stadträte in der Stadt Pößneck zur Thematik „Erhöhung der Elternbeiträge in Kindergärten“ gebeten. Wir kommen der Bitte gern nach und veröffentlichen diese Stellungnahme. Natürlich wären wir erfreut, wenn betroffene Eltern, aber auch alle anderen Bürger, uns ihre Meinung hierzu mitteilen würden.

Vorweg ein paar Auszüge aus dem Thüringer Kindergartengesetz

12 Eltern- und Kindermitwirkung
(2) Der Träger der Kindertageseinrichtung informiert den Elternbeirat so rechtzeitig undumfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Kindertageseinrichtung, dass diesem ausreichend Zeit verbleibt, dazu Stellung zu nehmen. Der Elternbeirat ist insbesondere vor Entscheidungen über z.B. die Elternbeiträge anzuhören. Der Elternbeirat hat also die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Dem Stadtrat Pößneck lag eine Stellungnahme der Elternvertretung der AWO nicht vor.

Nach § 12 Abs. 3 steht: „…bei Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht außerhalb der regelmäßigen Elternbeiträge berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Elternbeirat. Die UBV fordert den Gesetzgeber auf, dass auch die Zustimmung für die Elternbeiträge durch den Elternbeirat zukünftig notwendig wird.

Nach § 21 obliegt die Finanzierung der Kindertagesbetreuung der Gemeinde, in deren Gebiet die  Kindertageseinrichtungen liegen, den durch die Elternbeiträge und den möglichen Eigenanteil des Trägers nicht gedeckten Anteil der erforderlichen Betriebskosten zu übernehmen. Dabei trägt die jeweilige Gemeinde die durch die Elternbeiträge nicht gedeckten Betriebskosten. Der Gemeindeanteil soll in der Regel den Anteil nicht übersteigen, den die Gemeinde durchschnittlich für eine Kindertageseinrichtung in eigener Trägerschaft bereitstellt, abzüglich des Eigenanteils des Trägers. Betriebskosten im Sinne des § 22 sind die angemessenen Personal- und Sachkosten, die für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderlich sind. Ursache der Steigerungen der Sachkosten sind u.a. die unverantwortlichen Energiekosten, bedingt durch eine ideologisch getriebene Energiepolitik. Landespauschalen und Landeszuschüsse zur Unterstützung der Kindertagesbetreuung müssen neu geregelt werden. Die Träger und somit die Gemeinden dürfen nicht durch die verschlechterten politischen Rahmenbedingungen der Landes- und Bundespolitik finanziell belastet werden.

Die UBV fordert die Landesregierung auf, dass der zusätzliche Landeszuschuss jährlich durch das Land Thüringen so zu erhöhen ist, dass dadurch die Elternbeiträge entlastet werden – derzeit 47 € pro Kind. Weiterhin sind die Landespauschalen für Kindertageseinrichtungen nach § 25 zu erhöhen.  Wir möchten darauf verweisen, dass nach „§ 29 Elternbeiträge und Kosten der Verpflegung“, die Eltern in angemessener Weise zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung beteiligt werden sollen.  Die Elternbeiträge beziehen sich dabei auf alle mit der Förderung des Kindes verbundenen Leistungen.

Hier stellt sich die Frage, ob alle Sachkosten umlagefähig sind?

Weiter heißt es: „die Höhe der Elternbeiträge wird im Einvernehmen mit den Gemeinden festgelegt. Wird das Einvernehmen nach Satz 3 nicht herbeigeführt, ist die Gemeinde berechtigt, die mit den Trägern geschlossenen Vereinbarungen zu kündigen.“ Das Einvernehmen ist für uns Stadträte der UBV eine unklare Formulierung und eine faktische Erpressung, die zu einem Interessenkonflikt führt. Die UBV fordert auch hier eine Änderung des Gesetzes, die es Gemeinderäten zukünftig in ihrer Entscheidung ermöglicht, sich für die Interessen der Eltern auszusprechen, ohne dass ein Nachteil für die Gemeinde entsteht.

Liebe Eltern,

wir als UBV unterliegen keinem Fraktionszwang. Jeder von uns kann selbst entscheiden, wie er abstimmt. Unsere Fraktionssitzung fand am 16. Februar statt. Zu diesem Zeitpunkt lagen uns keine detaillierten Informationen über die Zusammensetzung der Elternbeiträge der AWO vor. Der Sozialausschuss hat somit einen Tag vor der Stadtratssitzung eine Empfehlung für den Stadtrat abgelehnt. Die UBV Fraktion konnte sich in der kurzen Zeit bis zur Stadtratssitzung nicht noch einmal sachgerecht abstimmen. Ich selbst habe die Erhöhung im Stadtrat abgelehnt. Aus meiner Sicht muss endlich ein Zeichen gesetzt werden, damit die Spirale der Preiserhöhungen beendet wird.

Es muss ein Zeichen gesetzt werden, dass sich Stadträte nicht mehr durch Interessenkonflikte erpressen lassen.

Am Beispiel der AWO steigen die Elternbeiträge von 130 € in 2019 um auf 190 € in 2024.  Das sind 46 % in 5 Jahren. Aber es geht offensichtlich um sehr viel mehr bei der Diskussion der Erhöhung der Elternbeiträge.

Unsere Bürger in Pößneck bekommen die Preissteigerungen in allen Bereichen, wie z.B. bei Strom, Gas, Fernwärme, Lebensmittel, Mieten und Nebenkosten, Baustoffe, Müll, Benzin, Diesel, Heizöl, CO2 Steuer usw. zu spüren. Besonders Menschen mit geringem Einkommen und Renten oder Alleinerziehende sind besonders betroffen. Das bewegt bestimmt auch unsere Eltern.

Liebe Eltern,

am 26. Mai sind Stadtrats- und Kreistagswahlen, am 09. Juni sind Europawahlen und am 01. September Landtagswahlen. In einer Demokratie besteht die Möglichkeit Veränderungen mit dem Stimmzettel herbeizuführen.

Strafen Sie die Parteien ab, die dafür verantwortlich sind und wählen Sie zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2024  die Kandidaten der UBV Saale Orla!

Wolfgang Kleindienst
Fraktionsvorsitzender UBV Stadtrat Pößneck

 

Kommunen stärken – anstatt Kreisumlage erhöhen

Die Fraktion der UBV hat für den Haupt- und Finanzausschuss des Kreistages am 06.03.24 und für die Kreistagssitzung folgenden Antrag gestellt:

„Die Kreisumlage aus 2023 ist beizubehalten. Für den Haushalt 2024 ist das Kreisumlagesoll auf 41.243.250 € und der Kreisumlagensatz auf 47,20 % abzusenken“

Die Fraktion der UBV lehnt eine höhere Belastung der Gemeinden durch die vorgeschlagene Kreisumlage ab. Der Landkreis Saale-Orla entzieht den Städten und Gemeinden wiederum Finanzmittel, die für die Gestaltung des gemeindlichen und städtischen Lebens vor Ort dringend benötigt werden. Die Gemeinden benötigen diese Mittel dringend zur Deckung der enorm gestiegen Kosten, um ihrerseits ihre Haushalte überhaupt sichern zu können.
Die Kreisumlage im Saale-Orla-Kreis kennt aber seit Jahren nur eine Richtung, nach oben und gehört schon heute zu den höchsten in Thüringen. Derzeit sind 46,3 Mio. € Kreisumlagesoll vorgesehen, das sind 5,04 Mio. € mehr wie 2023. Die Kreisumlage ist seit 2017 um 14,37 Mio. € gestiegen, das sind in 7 Jahren 45 %. Im Finanzplan soll das Kreisumlagesoll bis 2027 auf 57,01 Mio. € steigen.

Hier ein paar Beispiele für die Mehrbelastungen bei Gemeinden gegenüber dem Vorjahr 2023:

  • Pößneck + 386.732 €
  • Bad Lobenstein + 224.594 €
  • Neustadt + 350.893 €
  • Wurzbach + 96.137 €
  • Schleiz + 534.611 €
  • Triptis + 837.577 €
  • Saalburg-Ebersdorf + 1.652.390 €

Wir schließen uns der Forderung der Bürgermeister des Saale-Orla-Kreises Ihrer Mitgliederversammlung des Kreis Verbandes Saale-Orla-Kreises im Gemeinde- und Städtebund Thüringen vom 27.11.2023 an, die wie folgt lautet:
„Die Bürgermeister des Saale-Orla-Kreises haben auf der Mitgliederversammlung am 27.11.2023 deutlich ihren Unmut über die Entwicklung der Kreisumlage des Saale-Orla-Kreises zum Ausdruck gebracht und fordern eine Durchbrechung der Spirale der regelmäßigen Erhöhung der Kreisumlage“.

Der Kreistag wird aufgefordert, der Erhöhung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024 nicht zuzustimmen.

Statt ständiger Erhöhung der Kreisumlage sollte der Landkreis Saale-Orla seine anderweitigen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen und prüfen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 07.10.2016 unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen Paradigmenwechsel vollzogen und klargestellt, dass die verfassungsrechtliche Garantie der Gemeinden auf eine aufgaben-adäquate Finanzausstattung auch im Verhältnis der kreisangehörigen Gemeinden zum Kreis gilt. Es hat hierbei wesentliche Aussagen zur Bemessung und zum Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Kreisumlage getroffen. Bei der nun vorgeschriebenen Anhörung haben 28 Kommunen, davon 7 Städte, die Möglichkeit wahrgenommen, zur geplanten Kreisumlage Stellung zu nehmen. 31 Kommunen haben sich nicht beteiligt.

Wir gehen davon aus, dass ein Großteil der Gemeinden eine erneute drastische Erhöhung der Kreisumlage nicht verkraften kann. Die Konsequenzen wären Haushaltssicherungen oder Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer. Allein vor dem Hintergrund der Umsetzung der Grundsteuerreform ab 2025 sind dadurch massive Steuererhöhungen für Grundstückseigentümer und Mieter zu erwarten. Die Politik der unverantwortlichen Steigerung der Kreisumlage über zig Jahre muss beendet werden. Die Spirale der Kostenerhöhungen im Bereich Soziales, Asyl und Personal sowie steigender Energiekosten durch eine Energiewende, die ökologisch, ökonomisch und sozial gescheitert ist, muss politisch beendet werden.

Die Landkreise müssen gemeinsam gegenüber der Landes- und Bundesregierung ihre Forderungen deutlich machen.

UBV lehnt den Haushalt 2023 wegen zu hoher Kreisumlage ab

Die Fraktion der UBV im Kreistag des Saale-Orla-Kreises hat den Haushalt zur Kreistagssitzung am 27.02.23 abgelehnt.

Die ständig steigende Kreisumlage bringt die Gemeinden immer mehr in finanzielle Not! So sind die Umlagegrundlagen der Kreisumlage innerhalb von 6 Jahren um 20.938.371 € angestiegen, um 31,5 %. Das Kreisumlagesoll ist von 2017 bis heute um 9.332.803 € gestiegen, ein Anstieg um ca. 30 %.

Gegenüber 2022 erhöht sich die Kreisumlage z.B. in

  • Pößneck um 183.414 €
  • Bad Lobenstein um 255.481 €
  • Hirschberg um 656.311 €
  • Neustadt Orla um 126.006 €
  • Schleiz um 175.888 €
  • Weira um 110.776 €
  • Saalburg-Ebersdorf um 711.734 €

Die UBV findet das unverantwortlich. Dadurch werden viele Gemeinden gezwungen z.B. ihre Grundsteuern und Gewerbesteuern anzuheben und sie können so gut wie keine notwendigen Investitionen durchführen. Auch ihre freiwilligen Leistungen müssen gestrichen werden und es droht die Haushaltssicherung, was einem kommunalen Insolvenzverfahren gleich kommt.

Ursache dafür sind u.a. die ausufernden Kosten im Verwaltungshaushalt. Gegenüber 2022 sind sie um 18,1 Mio. € gestiegen, das sind 16 %. Davon Steigerungen im Bereich Soziales, Jugend und Asyl um 8,899 Mio. € auf 48,6 Mio. € – das sind 22,4 %, davon 4,1 Mio. € Steigerung Kosten Asyl – das sind 202 % mehr. Bund und Land verursachen zunehmend die ansteigenden anteiligen Kosten der Landkreise, welche im übertragenden Wirkungskreis zu übernehmen sind. Bei den Bewirtschaftungskosten werden 1,022 Mio. € mehr benötigt – das sind z.B. Heizölkosten oder Kosten der Unterkünfte für Ukraine-Flüchtlinge.

Im Bereich Soziales werden allein für die Grundsicherung 1,27 Mio. € mehr benötigt.      Dabei macht sich nun auch das Bürgergeld negativ bemerkbar. Die UBV Fraktion fordert die Übernahme aller Kosten im Bereich Soziales und Asyl durch den Bund und das Land Thüringen, welche durch deren politische Entscheidungen verursacht werden!!!

Im Vermögenshaushalt sinken dagegen die Ausgaben drastisch auf 11,259 Mio. €, das sind 11,26 Mio. €  weniger als 2022, also 161 %. Der Landkreis verabschiedet sich immer mehr von notwendigen Investitionen an Schulen oder Infrastrukturmaßnahmen. Davon betroffen ist z.B. die Grund- und Regelschule Ranis. Seit 40 Jahren wurde wenig investiert. Putz fällt von den Wänden, die Elektroinstallation ist Museumsreif, es gibt 1 Steckdose pro Klassenraum, die Fußböden in der oberen Etage sind kontaminiert, es gibt Risse in Wänden und defekte Fußböden, seit 40 Jahren wurde kein Farbanstrich in den Treppenhäusern versehen, die digitale Ausstattung ist mangelhaft, es fehlen Router und Möglichkeiten der Festanschlüsse und es gibt einen Investitionstau für Tiefbaumaßnahmen der Außenanlage mit Parkplatz und Pausenhof. Bis 2026 sind keine Baumaßnahmen vorgesehen. Für energetische Teilsanierungen sind 5,275 Mio. € nach 2026 zwar vorgesehen, aber keiner weiß wann etwas passiert. Die genannte Investitionssumme ist darüber hinaus nur unter der Maßgabe einer Förderung darstellbar.

Laut Verwaltung ist die Aufnahme in ein Förderprogramm vor dem Jahr 2026 schlicht und ergreifend unrealistisch.

Auch bei der Turnhalle Wurzbach gibt es von der UBV Kritik. Die Turnhalle ist derzeit aufgrund des defekten Daches gänzlich gesperrt. Die Probleme sind der Verwaltung seit mindestens 3 Jahren bekannt. Seit dem 29.01.20 sind der Veraltung durch eine Begehung die Mängel bereits bekannt. Das spricht nicht für Verantwortungsbewusstsein.

Laut Verwaltung geht man aktuell von Baukosten mit Dachsanierung in einer Höhe von 1,0 Mio. € aus. Denn durch den Wassereintritt sind weitere Bauteile geschädigt. Der Landrat wird aufgefordert ein Konzept zur Absicherung des Schulsports und des Freizeitsports in Absprache mit der Stadt Wurzbach über mehrere Jahre vorzulegen.

Eltern, Lehrer und Schüler brauchen Klarheit und Ehrlichkeit, wie und wann es weiter geht. Ein weiter Grund unserer Ablehnung sind das Desinteresse des Landrates und einem großen Teil der Kreistagsmitglieder am Wiederaufbau der Linkenmühlenbrücke. Für 2023 sind nur noch 5.000 € für das Projekt eingestellt, in 2022 waren noch 20.000 € für die Planung vorgesehen. Laut Verwaltung konnte die im Rahmen der vorliegenden Planung dargestellte vorläufige Investitionssumme für den Brücken- und beidseitig andienenden Straßenbau in den Haushalten der Projektbeteiligten nicht dargestellt werden. Für die Verwaltung steht nun der Ersatz der 1995 gebauten derzeitigen Fähre durch eine neuere Fähre, die höhere Kapazitäten besitzt und elektrisch betrieben werden kann, im Focus. Wann und ob das Brückenprojekt wieder aktiviert wird, kann seitens des Saale-Orla-Kreises nicht eingeschätzt werden. Das allein ist für uns ein Offenbarungseid gegen den Brückenbau und ein Schlag ins Gesicht für tausende Unterstützer der Linkenmühlenbrücke.

Die Abstimmung zum Haushalt war knapp. Dafür stimmten 18 Kreistagsmitglieder, darunter Die Linke, die Grünen, die SPD und teilweise die CDU und AfD. Dagegen waren die UBV, die FDP, teilweise die CDU und nur ein AfD Mitglied. Würde man die selbst ernannten demokratischen Parteien ernst nehmen, müsste der Beschluss zum Haushalt rückgängig gemacht werden, weil Linke, SPD, Grüne und CDU nur mit den Stimmen der AfD eine Mehrheit hatten. Die Doppelmoral der „Nationalen Front 2.0“ wird auch hier klar und deutlich.

Wolfgang Kleindienst
Vorsitzender UBV-Fraktion im Kreistag Saale Orla

Grund- und Regelschule Ranis

Im Jahr 2019 haben sich die Schulleiterinnen der Grund- und Regelschule Ranis um ein Förderprogramm bemüht, mit dem unter anderem das Schulessen subventioniert worden wäre.

Die Schulkonferenzen haben einstimmig im Mai 2019 den Beschluss zur Umsetzung gefasst. Es handelt sich um das Projekt der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE)
„Teilsubventionierungsmodell der Mittagsmahlzeiten zur Qualitätsverbesserung der Speisenversorgung in Thüringer Schulen“.

Teil 1 des Förderprogrammes beinhaltet die Subventionierung des Mittagessens für Grund- und Regelschüler, die Kontrolle der Speisepläne bzgl. der Standards der DGE sowie die Qualität der Speisen durch die DGE. Auf die schriftlichen Anfragen der UBV Fraktion vom 15.09.22, warum der Beschluss der Schulkonferenz der Grund- und Regelschule Ranis nicht umgesetzt wurde, haben wir am 26.09.22 von Landrat Fügmann die Antworten erhalten. Nachdem die Bewilligung einschließlich der weiter durchzuführenden Verwendungsnachweisführung eintraf, wurde entschieden, zunächst die Fördermittel nicht in Anspruch zu nehmen. Fehlende personelle Ressourcen waren der Grund dafür. Nun gibt es gute Nachrichten. Im Zuge der Haushaltsund damit der Personalplanung für das kommende Haushaltsjahr wurde eine Stellenanpassung im Bereich der Schulverwaltung eingeplant. Diese soll es dann ermöglichen, dass u.a. das Projekt zur Verbesserung der Schulessensqualität an der Grund- und Regelschule in Ranis durchgeführt werden kann. Die Schulleiterinnen werden auch weiterhin über den Stand des Umsetzungskonzeptes vom Landratsamt informiert.

Die UBV Fraktion fordert alle Schulen des Saale-Orla-Kreises auf, zwecks Subventionierung zur Qualitätsverbesserung des Schulessens, beim Landratsamt Saale-Orla-Kreis Fachdienst Schulverwaltung bei Bedarf einen entsprechenden Antrag zu stellen.


Wolfgang Kleindienst
Fraktionsvorsitzender UBV