Kommunen stärken – anstatt Kreisumlage erhöhen

Die Fraktion der UBV hat für den Haupt- und Finanzausschuss des Kreistages am 06.03.24 und für die Kreistagssitzung folgenden Antrag gestellt:

„Die Kreisumlage aus 2023 ist beizubehalten. Für den Haushalt 2024 ist das Kreisumlagesoll auf 41.243.250 € und der Kreisumlagensatz auf 47,20 % abzusenken“

Die Fraktion der UBV lehnt eine höhere Belastung der Gemeinden durch die vorgeschlagene Kreisumlage ab. Der Landkreis Saale-Orla entzieht den Städten und Gemeinden wiederum Finanzmittel, die für die Gestaltung des gemeindlichen und städtischen Lebens vor Ort dringend benötigt werden. Die Gemeinden benötigen diese Mittel dringend zur Deckung der enorm gestiegen Kosten, um ihrerseits ihre Haushalte überhaupt sichern zu können.
Die Kreisumlage im Saale-Orla-Kreis kennt aber seit Jahren nur eine Richtung, nach oben und gehört schon heute zu den höchsten in Thüringen. Derzeit sind 46,3 Mio. € Kreisumlagesoll vorgesehen, das sind 5,04 Mio. € mehr wie 2023. Die Kreisumlage ist seit 2017 um 14,37 Mio. € gestiegen, das sind in 7 Jahren 45 %. Im Finanzplan soll das Kreisumlagesoll bis 2027 auf 57,01 Mio. € steigen.

Hier ein paar Beispiele für die Mehrbelastungen bei Gemeinden gegenüber dem Vorjahr 2023:

  • Pößneck + 386.732 €
  • Bad Lobenstein + 224.594 €
  • Neustadt + 350.893 €
  • Wurzbach + 96.137 €
  • Schleiz + 534.611 €
  • Triptis + 837.577 €
  • Saalburg-Ebersdorf + 1.652.390 €

Wir schließen uns der Forderung der Bürgermeister des Saale-Orla-Kreises Ihrer Mitgliederversammlung des Kreis Verbandes Saale-Orla-Kreises im Gemeinde- und Städtebund Thüringen vom 27.11.2023 an, die wie folgt lautet:
„Die Bürgermeister des Saale-Orla-Kreises haben auf der Mitgliederversammlung am 27.11.2023 deutlich ihren Unmut über die Entwicklung der Kreisumlage des Saale-Orla-Kreises zum Ausdruck gebracht und fordern eine Durchbrechung der Spirale der regelmäßigen Erhöhung der Kreisumlage“.

Der Kreistag wird aufgefordert, der Erhöhung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024 nicht zuzustimmen.

Statt ständiger Erhöhung der Kreisumlage sollte der Landkreis Saale-Orla seine anderweitigen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen und prüfen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 07.10.2016 unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen Paradigmenwechsel vollzogen und klargestellt, dass die verfassungsrechtliche Garantie der Gemeinden auf eine aufgaben-adäquate Finanzausstattung auch im Verhältnis der kreisangehörigen Gemeinden zum Kreis gilt. Es hat hierbei wesentliche Aussagen zur Bemessung und zum Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Kreisumlage getroffen. Bei der nun vorgeschriebenen Anhörung haben 28 Kommunen, davon 7 Städte, die Möglichkeit wahrgenommen, zur geplanten Kreisumlage Stellung zu nehmen. 31 Kommunen haben sich nicht beteiligt.

Wir gehen davon aus, dass ein Großteil der Gemeinden eine erneute drastische Erhöhung der Kreisumlage nicht verkraften kann. Die Konsequenzen wären Haushaltssicherungen oder Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer. Allein vor dem Hintergrund der Umsetzung der Grundsteuerreform ab 2025 sind dadurch massive Steuererhöhungen für Grundstückseigentümer und Mieter zu erwarten. Die Politik der unverantwortlichen Steigerung der Kreisumlage über zig Jahre muss beendet werden. Die Spirale der Kostenerhöhungen im Bereich Soziales, Asyl und Personal sowie steigender Energiekosten durch eine Energiewende, die ökologisch, ökonomisch und sozial gescheitert ist, muss politisch beendet werden.

Die Landkreise müssen gemeinsam gegenüber der Landes- und Bundesregierung ihre Forderungen deutlich machen.