Stellungnahme UBV Stadtratsfraktion Pößneck – Elternbeiträge

Der regionale TV Sender Saale-Info TV hat um eine Stellungnahme der Stadträte in der Stadt Pößneck zur Thematik „Erhöhung der Elternbeiträge in Kindergärten“ gebeten. Wir kommen der Bitte gern nach und veröffentlichen diese Stellungnahme. Natürlich wären wir erfreut, wenn betroffene Eltern, aber auch alle anderen Bürger, uns ihre Meinung hierzu mitteilen würden.

Vorweg ein paar Auszüge aus dem Thüringer Kindergartengesetz

12 Eltern- und Kindermitwirkung
(2) Der Träger der Kindertageseinrichtung informiert den Elternbeirat so rechtzeitig undumfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Kindertageseinrichtung, dass diesem ausreichend Zeit verbleibt, dazu Stellung zu nehmen. Der Elternbeirat ist insbesondere vor Entscheidungen über z.B. die Elternbeiträge anzuhören. Der Elternbeirat hat also die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Dem Stadtrat Pößneck lag eine Stellungnahme der Elternvertretung der AWO nicht vor.

Nach § 12 Abs. 3 steht: „…bei Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht außerhalb der regelmäßigen Elternbeiträge berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Elternbeirat. Die UBV fordert den Gesetzgeber auf, dass auch die Zustimmung für die Elternbeiträge durch den Elternbeirat zukünftig notwendig wird.

Nach § 21 obliegt die Finanzierung der Kindertagesbetreuung der Gemeinde, in deren Gebiet die  Kindertageseinrichtungen liegen, den durch die Elternbeiträge und den möglichen Eigenanteil des Trägers nicht gedeckten Anteil der erforderlichen Betriebskosten zu übernehmen. Dabei trägt die jeweilige Gemeinde die durch die Elternbeiträge nicht gedeckten Betriebskosten. Der Gemeindeanteil soll in der Regel den Anteil nicht übersteigen, den die Gemeinde durchschnittlich für eine Kindertageseinrichtung in eigener Trägerschaft bereitstellt, abzüglich des Eigenanteils des Trägers. Betriebskosten im Sinne des § 22 sind die angemessenen Personal- und Sachkosten, die für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderlich sind. Ursache der Steigerungen der Sachkosten sind u.a. die unverantwortlichen Energiekosten, bedingt durch eine ideologisch getriebene Energiepolitik. Landespauschalen und Landeszuschüsse zur Unterstützung der Kindertagesbetreuung müssen neu geregelt werden. Die Träger und somit die Gemeinden dürfen nicht durch die verschlechterten politischen Rahmenbedingungen der Landes- und Bundespolitik finanziell belastet werden.

Die UBV fordert die Landesregierung auf, dass der zusätzliche Landeszuschuss jährlich durch das Land Thüringen so zu erhöhen ist, dass dadurch die Elternbeiträge entlastet werden – derzeit 47 € pro Kind. Weiterhin sind die Landespauschalen für Kindertageseinrichtungen nach § 25 zu erhöhen.  Wir möchten darauf verweisen, dass nach „§ 29 Elternbeiträge und Kosten der Verpflegung“, die Eltern in angemessener Weise zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung beteiligt werden sollen.  Die Elternbeiträge beziehen sich dabei auf alle mit der Förderung des Kindes verbundenen Leistungen.

Hier stellt sich die Frage, ob alle Sachkosten umlagefähig sind?

Weiter heißt es: „die Höhe der Elternbeiträge wird im Einvernehmen mit den Gemeinden festgelegt. Wird das Einvernehmen nach Satz 3 nicht herbeigeführt, ist die Gemeinde berechtigt, die mit den Trägern geschlossenen Vereinbarungen zu kündigen.“ Das Einvernehmen ist für uns Stadträte der UBV eine unklare Formulierung und eine faktische Erpressung, die zu einem Interessenkonflikt führt. Die UBV fordert auch hier eine Änderung des Gesetzes, die es Gemeinderäten zukünftig in ihrer Entscheidung ermöglicht, sich für die Interessen der Eltern auszusprechen, ohne dass ein Nachteil für die Gemeinde entsteht.

Liebe Eltern,

wir als UBV unterliegen keinem Fraktionszwang. Jeder von uns kann selbst entscheiden, wie er abstimmt. Unsere Fraktionssitzung fand am 16. Februar statt. Zu diesem Zeitpunkt lagen uns keine detaillierten Informationen über die Zusammensetzung der Elternbeiträge der AWO vor. Der Sozialausschuss hat somit einen Tag vor der Stadtratssitzung eine Empfehlung für den Stadtrat abgelehnt. Die UBV Fraktion konnte sich in der kurzen Zeit bis zur Stadtratssitzung nicht noch einmal sachgerecht abstimmen. Ich selbst habe die Erhöhung im Stadtrat abgelehnt. Aus meiner Sicht muss endlich ein Zeichen gesetzt werden, damit die Spirale der Preiserhöhungen beendet wird.

Es muss ein Zeichen gesetzt werden, dass sich Stadträte nicht mehr durch Interessenkonflikte erpressen lassen.

Am Beispiel der AWO steigen die Elternbeiträge von 130 € in 2019 um auf 190 € in 2024.  Das sind 46 % in 5 Jahren. Aber es geht offensichtlich um sehr viel mehr bei der Diskussion der Erhöhung der Elternbeiträge.

Unsere Bürger in Pößneck bekommen die Preissteigerungen in allen Bereichen, wie z.B. bei Strom, Gas, Fernwärme, Lebensmittel, Mieten und Nebenkosten, Baustoffe, Müll, Benzin, Diesel, Heizöl, CO2 Steuer usw. zu spüren. Besonders Menschen mit geringem Einkommen und Renten oder Alleinerziehende sind besonders betroffen. Das bewegt bestimmt auch unsere Eltern.

Liebe Eltern,

am 26. Mai sind Stadtrats- und Kreistagswahlen, am 09. Juni sind Europawahlen und am 01. September Landtagswahlen. In einer Demokratie besteht die Möglichkeit Veränderungen mit dem Stimmzettel herbeizuführen.

Strafen Sie die Parteien ab, die dafür verantwortlich sind und wählen Sie zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2024  die Kandidaten der UBV Saale Orla!

Wolfgang Kleindienst
Fraktionsvorsitzender UBV Stadtrat Pößneck