Auswertung der Kreistagssitzung vom 29.04.2013

Anfragen bleiben unbeantwortet – aktuellster Stand

Die dem Landrat per Email gestellten Anfragen für die Kreistagssitzung am 29.04.2013 wurden trotz frühzeitiger Übermittlung am 04.04.2013 zum größten Teil nicht beantwortet. Die Zusage einer schriftlichen Antwort für die nicht in der Sitzung beantworteten Fragen ist bis heute (10.05.2013) nicht eingehalten.

Wie inzwischen seit seiner Wahl üblich lässt der Landrat Mitarbeiter in der Kreistagssitzung antworten, statt selbst zu antworten.

Dabei gab nur Herr Heynisch, Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung, Kreisstraßen, gut vorbereitete sowie sachlich und fachlich fundierte Antworten auf unsere Fragen zum  Anfragekomplex 1 „Baulicher Zustand der Kreisstraßen“.

Die Antworten der anderen Mitarbeiter stellen dagegen keine oder nur ungenügende Beantwortungen unserer Anfragen dar. Dies muss aber dem Landrat, Herrn Fügmann, zugeschrieben werden, da die Anfragen entsprechend unserer Geschäftsordnung an den Landrat gerichtet und auch von diesem beantwortet werden. Dabei kann er natürlich Mitarbeiter antworten lassen. Doch die Verantwortung für den Inhalt der Antworten kann er nicht weiterdelegieren, sondern trägt er selbst.

Schließlich ist er der Landrat und erhält dafür auch das entsprechend hohe Salär.

Mit Email vom 10.05.2013 wurde der Landrat noch einmal gemahnt, unsere Anfragen endlich zu beantworten. Wir haben Herrn Fügmann gebeten, eine Frist von zwei Wochen einzuhalten.

Neu: Fragen weiterhin unbeantwortet

Email vom 23.05.2013

„Sehr geehrter Herr Scheffczyk,

im Auftrag des Landrates möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Beantwortung Ihrer Anfragen aus der Kreistagssitzung vom 29.04.2013 noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt und wir Ihnen in dieser Woche leider noch keine Antwort zusenden können. Die Antworten werden mit der Niederschrift der letzten Kreistagssitzung mit den Unterlagen für die nächsten KT-Sitzung am 31.05.2013 an alle Kreistagsmitglieder verschickt.

Der Landrat bittet um Ihr Verständnis und Ihre Geduld bis nächste Woche.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Täumel

Büro des Landrates“

Über die weitere Entwicklung in dieser Sache werden wir aktuell informieren.

 

Kreistag lehnt öffentliche Behandlung unseres Antrages „Aussprache zum aktuellen Schulnetzplan“ ab

Sofort nach dem Aufrufen dieses Tagesordnungspunktes beantragte Thomas Hofmann (Fraktion Die Linke), dass unser Antrag in den nicht öffentlich tagenden Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport verwiesen wird. Wir konnten nicht einmal unseren Antrag begründen und die Probleme aufzeigen, die an den Schulen und beim Schülerverkehr bestehen. Es blieb uns nur eine kurze Gegenrede  zu halten.

Gegenrede von Andreas Scheffczyk zum Geschäftsordnungsantrag von Herrn Hofmann

„Sehr geehrter Herr Landrat, werte Mitglieder des Kreistages,

zur Begründung des Antrages möchte ich kurz auf einige Probleme hinweisen:

Keine Finanzierungsmöglichkeit für die Realisierung des Schulzentrums in Bad Lobenstein und die Aufhebung der Staatlichen Regelschule „Geschwister Scholl“ in  Blankenberg entgegen dem gültigen Schulnetzplan zeigen die Konzeptlosigkeit des Schulträgers und stellen einen unverantwortlichen Zustand in Bezug  auf die Schulen in dieser Region dar.

Raumprobleme  an der Grundschule „Johann Friedrich Böttger“ in Schleiz, an der Staatlichen Regelschule „Prof. Franz Huth“ in Pößneck, an der Staatlichen Regelschule „Johann Wolfgang von Goethe“  in Neustadt an der Orla  und an der Staatliche Regelschule „Johann Wolfgang von Goethe“ in Schleiz stellen unzureichende und nicht zu akzeptierende Bedingungen für das Lernen an diesen Schulen dar.

Durch die vorgenannten Probleme und durch die Aufhebung der Einzugsbereiche der Schulen werden zusätzliche Kosten beim Schülertransport verursacht.

Aus unserer Sicht ist es notwendig, alle an diesen Prozessen Beteiligten zu sensibilisieren, sich zusammenzufinden und gemeinsam nach Lösungswegen zu suchen.

Ein  Schulnetzplan darf kein starres Instrumentarium sein, sondern muss aktuellen Geschehnissen und Erkenntnissen angepasst werden.

Um Schüler, Lehrer und Eltern zu gleichberechtigten Partnern des Landkreises als Schulträger werden zu lassen, muss den Schulkonferenzen in diesem Prozess das gesetzlich zugesicherte Gehör auch endlich im vollen Umfang eingeräumt werden.

Deshalb bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen und zunächst heute mit einer Aussprache zum Schulnetzplan zu beginnen.“

Doch die Mehrheit des Kreistages wollte sich mit diesem Thema nicht öffentlich befassen und verwies unseren Antrag ohne Aussprache in den Ausschuss für Kultur und Bildung.

Dies ist gelinde gesagt Schwachsinn. Welchen Sinn soll es haben, wenn ein Ausschuss darüber beraten soll, ob in einer mehrere Wochen zurückliegenden  Kreistagssitzung  (29.04.2013)  eine Aussprache stattfindet oder nicht?

 

Auch der Antrag für eine Beratung zur Wirksamkeit und zum Inhalt eines Öffentlich-rechtlichen Vertrages in Ausschüsse verwiesen

Wie beim Antrag „Aussprache zum aktuellen Schulnetzplan“, ergibt dies auch hier keinen Sinn. Was soll das Ergebnis einer Beratung darüber sein, ob in einer mehrere Wochen zurückliegenden  Kreistagssitzung  (29.04.2013)  eine Aussprache stattfindet oder nicht?

 

Antrag Festlegungen zu Nachträgen und Preisveränderungen bei Investitionsmaßnahmen abgelehnt

Gerd Querengässer erläutert wie die beantragten Festlegungen zu Nachträgen und Preisveränderungen bei Investitionsmaßnahmen zu einer größeren Transparenz und Preisdisziplin bei der Abwicklung von Baumaßnahmen führen.

Unser Antrag wurde von der Mehrheit des Kreistages nach kurzer Diskussion abgelehnt.

 

Baumaßnahmen nicht geprüftunbeantwortete Fragen zu Feststellungen vorheriger Jahre Kreistag erteilt dennoch Entlastung für Haushaltsjahr 2010

Der Kreistag beschließt die Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 des Landkreises und die Entlastung des Landrates und der Beigeordneten gemäß §§ 114, 80 Abs. 3 ThürKO entgegen unserem Geschäftsordnungsantrag.

Redebeitrag von Andreas Scheffczyk

„Sehr geehrter Herr Landrat, werte Mitglieder des Kreistages,

Grundlage für eine Zustimmung oder Ablehnung dieses Beschlussvorschlags ist für die Fraktion der UBV das Ergebnis der örtlichen Prüfung zusammengefasst im Schlussbericht. Zum ersten Mal in meiner über 20- jährigen Mitgliedschaft im Kreistag muss ich feststellen, dass hier ein Bericht vorliegt, der es für uns nicht zulässt eine Entscheidung zu treffen. Der Umfang des Berichtes ist von 72 Seiten im Jahre 2009 auf 47 Seiten im Jahre 2010 also um über 30 % gesunken. Das ist sicher nicht nur ein äußerliches Merkmal.

Vergleicht man inhaltlich mit Berichten vergangener Jahre, könnte man den Eindruck gewinnen, dass mit dem Ausscheiden der ehemaligen Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes, Frau Rosemarie Beyer, dem Landkreis auch die Rechnungsprüfung verloren gegangen ist.

Der Bericht 2010 stellt zum größten Teil eine Erläuterung der Jahresrechnung dar. Dies ist aber nicht die eigentliche Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes.

Der Prüfbericht soll die geprüften Gebiete und die Art und den Umfang der Prüfungshandlungen beinhalten. Dabei soll er sich auf die Feststellung der Tatbestände und Mängel und die daraus abzuleitenden Erkenntnisse und Vorschläge beschränken (vgl. § 6 des Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetzes vom 25. Juni 2001).

Genau darüber erteilt  aber der Schlussbericht für 2010 nur wenig Auskunft.  Erstmalig bleiben Investitionen (ca. 13 Millionen Euro) komplett ungeprüft. Auf Seite 47 des Berichtes steht dazu nur lapidar:“Die Baumaßnahmen an sich wurden im Rahmen dieser Prüfung keiner Kontrolle unterzogen.“

Wenn auf Seite 46 des Berichtes personelle Gründe dafür angegeben werden, ist das aus unserer Sicht keine annehmbare Rechtfertigung für das Fehlen dieser Prüfungen. Dem Kreistag, der die Prüfer beruft, war dieses Problem nicht bekannt.

Im Bereich Jugend und Soziales wird der Inhalt der Prüfungen dargestellt. Aber das Ergebnis bleibt den Kreistagsmitgliedern verborgen. Seite 36 des Berichtes steht dazu nur:“ Die einzelnen Prüfungen schlossen mit je einem Prüfbericht ab. Die

Prüfungsfeststellungen wurden mit den zuständigen Mitarbeitern und

Fachdienstleitern ausgewertet und die Berichte übergeben.“

Nachdem ich dies bereits im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Controlling kritisierte, wurden fünf Seiten als Zusammenfassung der wichtigsten

Prüfungsfeststellungen  auf dem Postweg übersandt. Für mich stellt sich nun die Frage, ob auch alle anderen von mir in diesem Ausschuss aufgeworfenen Fragen, die dort unbeantwortet blieben, auf diese Weise noch nach und nach bearbeitet werden?

Dies betrifft vor allem Fragen zur Abarbeitung von Prüfungsfeststellungen vorangegangener Jahre, wie:

  • Wurden die noch offenen Erbpachtzinsen für die HHJ 2006 bis 2009 aus dem Erbpachtvertrag Kinderheim Ranis bezahlt?
  • Wie lauten die schriftlichen Kostennachweise für die Jahre 2006 bis 2011 entsprechend der  Vereinbarungen über den Betreuungsauftrag des Wohnheimes des Staatlichen Berufsbildungszentrums in Pößneck?

Welche konkreten Abrechnungen zum Finanzausgleich entsprechend § 2 des Vertrages gab es für die Jahre 2006 bis 2011 bei diesem Wohnheim?

  • Wann wurde die zu viel erhaltene Sportförderung in Höhe von 2100,00 € im Jahr 2009 vom Verein V6 (Schlussbericht von 2009) zurückgezahlt?
  • Liegen die Nachweise für die Sportförderung der Vereine V 13 über 4.900,00 €  und V 14 über 14.000,00 € im Jahr 2009 vor und kann die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder bestätigt werden?
  • Welche Folgen hatte die Nichtgewährung  des Skontoabzugs in Höhe von über 3000 € bei Reinigungsleistungen (S. 24 Bericht 2009)?
  • Was wurde in Bezug auf die Mehrkosten bei den verspätet zurückgegebenen Leasingfahrzeugen und  beim Sachverhalt der fehlerhaften Vergabe der Leasingverträge von  5 Mittelklassewagen (S. 57 bis S. 59 des Berichtes von 2009) unternommen?

Bei all dem zuvor Genannten ist es uns nicht möglich, heute eine Entscheidung zu treffen. Deshalb stelle ich folgenden Geschäftsordnungsantrag:

„Der Kreistag beschließt die Vertagung dieses Tagungsordnungspunktes bis zur Vorlage von Prüfungsergebnissen des Rechnungsprüfungsamtes hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Abwicklung von Investitionen und von Aussagen zur Abarbeitung von noch zu klärenden Prüfungsfeststellungen vorangegangener Jahre.“

Ich bitte Sie Herr Landrat zu beachten, dass dieser Geschäftsordnungsantrag nach unserer Geschäftsordnung sofort behandelt werden muss.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Dieser Geschäftsordnungsantrag wurde abgelehnt und die Entlastung beschlossen.

 

Warum die UBV nicht an der Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzer im Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Pößneck teilnehmen wird, haben wir vorab per E-Mail mitgeteilt.

Inhalt der E-Mail:

„Sehr geehrte Frau Täumel,

die Fraktion der UBV wird keine Vorschläge unterbreiten und an diesem Verfahren, wie auch schon beim letzten Mal, nicht teilnehmen.

Wir mussten als wir noch teilnahmen schmerzhaft erkennen, dass hier politisch motiviert entschieden wird. Alle unsere Vorschläge wurden  damals abgelehnt, wahrscheinlich nur weil diese von der UBV kamen. Die betroffenen Bürger konnten dies nicht verstehen. Wegen der aus unserer Sicht fehlenden Neutralität in diesem Verfahren, stehen wir als Beisitzer nicht zur Verfügung.

Wir bitten deshalb um Verständnis dafür, dass wir keine Vorschläge unterbreiten. Uns ist auch bewusst, dass für die gesetzliche Grundlage nicht der Kreistag zuständig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Scheffczyk“

 

Ein Gedanke zu „Auswertung der Kreistagssitzung vom 29.04.2013

  1. Wolfgang Berg

    Ich entschuldige mich aufrichtig für diesen Kommentar! Aber ich teste einige Software zum Ruhm unseres Landes und ihr positives Ergebnis wird dazu beitragen, die Beziehungen Deutschlands im globalen Internet zu stärken. Ich möchte mich noch einmal aufrichtig entschuldigen und liebe Grüße 🙂

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