Beauftragung zur Einholung von Stellungnahmen der Schulkonferenzen im Zusammenhang mit der Errichtung des Schulzentrums in Bad Lobenstein
Der Kreistag möge beschließen:
„Der Landrat wird beauftragt, den durch die Errichtung des Schulzentrums in Bad Lobenstein betroffenen Schulen Gelegenheit zu vorherigen Stellungnahmen entsprechend § 38 Absatz 3 Thüringer Schulgesetz zu geben. Zur Vorbereitung der Beratungen der Schulkonferenzen hat der Landrat, diese schriftlich über die geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung des Schulzentrums und deren Auswirkungen zu informieren. Das Anschreiben an die Schulkonferenzen und die eingegangenen Stellungnahmen sind dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.“
Begründung: Dies ist gesetzliche Notwendigkeit.
gez. Andreas Scheffczyk
i.A. der Fraktion der UBV