Kreistag am 20.06.22

Die UBV Fraktion im Kreistag des Saale-Orla-Kreises hatte in der Sitzung des Kreistages am 20.06.22 einen Antrag eingebracht, um den bevorstehenden „Kollaps des Gesundheitswesens“ im Saale-Orla-Kreis abzuwenden. Dabei sollte der Landrat beauftragt werden, das Gesundheitsamt anzuweisen, alles zu tun, um die personelle Besetzung aller im § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannten Einrichtungen im Saale-Orla-Kreis auch über den 15.03.2022 aufrecht zu erhalten. Hierbei sollen Maßnahmen, wie die durch das Gesundheitsamt ausgesprochene Untersagung des Zutritts zur oder die Untersagung der Tätigkeit in der entsprechenden Einrichtung, ausgeschlossen sein.

CDU Landrat Fügmann stellte einen Geschäftsordnungsantrag wegen „Nichtzuständigkeit“, der mit 16 Ja-Stimmen und 15-Neinstimmen knapp angenommen wurde. Die UBV hat eine andere Rechtsauffassung. Denn im § 20a Abs. 5 IfSG ist die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes geregelt. Darin ist das Aussprechen eines Betretungsverbotes eine Kannbestimmung des zuständigen Gesundheitsamtes. Das Gesundheitsamt ist Teil des Landratsamtes und somit ist der Landrat bzw. der Kreistag auch zuständig. Fraktionsvorsitzender Wolfgang Kleindienst verwies darauf, dass der CDU Landrat Matthias Damm, Landkreis Mittelsachsen, erst im Mai 2022 diesen Ermessensspielraum des Gesetzgebers für die Gesundheitsämter angewendet hat. Allein das ist der Beweis dafür, dass die Zuständigkeit vorhanden ist. Damm hat 3200 Beschäftigten vom Gesundheitsamt bescheinigen lassen, dass sie unabkömmlich sind (Freie Presse 20.05.22).

Es ist Feigheit, wenn Landrat Fügmann und seine Unterstützer aus der CDU und Die Linke sich nicht wie im Landkreis Mittelsachsen gegen ein Betretungsverbot aussprechen und hinter fadenscheinigen Argumenten verstecken. Die Haltung des Landrates widerspricht auch den Stellungnahmen der Wohlfahrtsverbände, der Liga der Freien Wohlfahrt, Vertretern der Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, der Ärzteschaft, der Vertreter von Krankenhäusern und entspricht nicht der aktuellen Rechtsprechung aus Schleswig Holstein. Dort hat das Verwaltungsgericht die Praxis der Impfnachweise und der Bußgelder für rechtswidrig erklärt (Focus-Online 15.06.22).

Für uns und den betroffenen Mitarbeitern ist es eine Schande und verantwortungslos, dass sich Landrat und 16 Kreistagsmitglieder nicht für die Betroffenen im Gesundheitswesen und im Pflegebereich ausgesprochen haben. Die UBV fordert nun den Landrat und das Gesundheitsamt auf, kein Betretungsverbot auszusprechen und keine Bußgeldbescheide zu verschicken. Es ist keine Zeit mehr für Sonntagsreden und falschen Versprechen!

Wolfgang Kleindienst

Fraktionsvorsitzender UBV