{"id":1426,"date":"2025-07-16T21:20:45","date_gmt":"2025-07-16T20:20:45","guid":{"rendered":"https:\/\/ubv-sok.de\/?p=1426"},"modified":"2025-07-16T21:20:45","modified_gmt":"2025-07-16T20:20:45","slug":"keine-weiteren-windkraftanlagen-im-saale-orla-kreis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ubv-sok.de\/?p=1426","title":{"rendered":"Keine weiteren Windkraftanlagen im Saale-Orla-Kreis!!!"},"content":{"rendered":"<p><strong><a href=\"https:\/\/ubv-sok.de\/wp-content\/uploads\/Stellungnahme_zum_Entwurf_des_sachlichen_Teilplans-Windenergie_und_Sicherung_des_Kulturerbes.pdf\">MUSTER(PDF): Stellungnahme_zum_Entwurf_des_sachlichen_Teilplans-Windenergie_und_Sicherung_des_Kulturerbes<\/a><\/strong><\/p>\n<p><strong><a href=\"https:\/\/ubv-sok.de\/wp-content\/uploads\/Stellungnahme_zum_Entwurf_des_sachlichen_Teilplans-Windenergie_und_Sicherung_des_Kulturerbes.docx\">MUSTER(DOCX): Stellungnahme_zum_Entwurf_des_sachlichen_Teilplans-Windenergie_und_Sicherung_des_Kulturerbes<\/a><\/strong><\/p>\n<h1>Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie der Regionale Planungsgemeinschaft Ostth\u00fcringen<\/h1>\n<p>Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostth\u00fcringen hat Anfang Juni 2025 in Kahla beschlossen, ein erstes Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilplans \u201eWindenergie und Sicherung des Kulturerbes\u201c durchzuf\u00fchren. Der <strong>Planentwurf<\/strong> sowie weitere zweckdienliche Unterlagen werden vom <strong>14. Juli bis einschlie\u00dflich 15. September <\/strong>\u00f6ffentlich f\u00fcr jedermann ausgelegt. B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, Kommunen, Institutionen und Verb\u00e4nde k\u00f6nnen in diesem Zeitraum ihre <strong>Bedenken \u00e4u\u00dfern und konkrete Hinweise einbringen<\/strong>.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Saale-Orla-Kreis liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Landratsamt, Raum 212 (Neubau), aus und k\u00f6nnen immer Dienstags und Donnerstags w\u00e4hrend der regul\u00e4ren \u00d6ffnungszeiten eingesehen werden. Das Landratsamt bittet um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 03663\/488 760 oder per E-Mail an: <a href=\"mailto:wirtschaftsfoerderung@lrasok.thueringen.de\">wirtschaftsfoerderung@lrasok.thueringen.de<\/a>. Die zust\u00e4ndige Ansprechpartnerin ist Angela Weiser aus dem Fachdienst Wirtschaft, Kultur, Tourismus.<\/p>\n<p>Stellungnahmen zum Entwurf des Sachlichen Teilplans \u201eWindenergie und Sicherung des Kulturerbes\u201c sollen vorzugsweise \u00fcber das <a href=\"https:\/\/regionalplanung.thueringen.de\/beteiligung-ost\">Online-Beteiligungsportal<\/a> eingereicht oder per E-Mail an <a href=\"mailto:teilplanwind-ost@tlvwa.thueringen.de\">teilplanwind-ost@tlvwa.thueringen.de<\/a> abgegeben werden.<\/p>\n<p>Die Unabh\u00e4ngige B\u00fcrgervertretung Saale-Orla (<strong>UBV<\/strong>) <strong>lehnt weitere Windvorranggebiete ab<\/strong>.<\/p>\n<p>Der Teilplan verfehlt das Ziel, eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der Windenergienutzung im Einklang mit dem Schutz des kulturellen Erbes, der nat\u00fcrlichen Umwelt sowie den Interessen der Bev\u00f6lkerung sicherzustellen.<\/p>\n<p>Die Konzentration auf eine weitgehende Ausweisung neuer Windvorranggebiete ohne ausreichende R\u00fccksichtnahme auf Landschaftsbild, historische Kulturlandschaften, Erholungsr\u00e4ume und das baukulturelle Erbe Ostth\u00fcringens ist nicht akzeptabel. Die <strong>Windkraftausbauplanung<\/strong> muss sicherstellen, dass bei der Auswahl der Windvorranggebiete diese <strong>kulturellen und nat\u00fcrlichen Sch\u00e4tze<\/strong> nicht gef\u00e4hrdet werden.<\/p>\n<p>Der Planentwurf vermittelt den Eindruck, dass alternative Formen der Energiegewinnung (z.\u202fB. Photovoltaik auf Konversionsfl\u00e4chen oder Geb\u00e4uden, Repowering alter Anlagen) nicht ausreichend gepr\u00fcft wurden. Zudem ist die \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung unzureichend, insbesondere hinsichtlich der fr\u00fchzeitigen Information betroffener B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie der transparenten Bewertung von Einw\u00e4nden und Stellungnahmen. Die faktische <strong>Zwangsausweisung von Windvorranggebieten<\/strong> gef\u00e4hrdet damit nicht nur das regionale Kulturerbe, sondern <strong>untergr\u00e4bt<\/strong><strong> die <\/strong><strong>kommunale Planungshoheit und das Vertrauen in demokratische Prozesse<\/strong><strong>.<\/strong><\/p>\n<p>Die Festlegung pauschaler Fl\u00e4chenziele im Windenergiefl\u00e4chenbedarfsgesetz (WindBG) verkennt die technologische Entwicklung der Windenergie und f\u00fchrt zu einem ineffizienten und landschaftszerst\u00f6renden Ausbau. K\u00fcnftig muss nicht die beplante Fl\u00e4che, sondern die <strong>installierte elektrische Leistung (MW)<\/strong> und der tats\u00e4chlich erzeugbare Strom den Ma\u00dfstab bilden.<\/p>\n<p>Die Energiewende darf sich nicht einseitig auf die Windkraft fokussieren. Stattdessen sind <strong>technologieoffene, dezentrale L\u00f6sungen<\/strong> mit erh\u00f6hter Netzvertr\u00e4glichkeit zu bevorzugen.<\/p>\n<p>Ein zentraler Fehler der bisherigen Energiepolitik war die <strong>Einspeiseverg\u00fctung<\/strong> und die <strong>Subventionierung von Windkraftanlagen und Solarparks<\/strong>. Diese Subventionen verzerren den Markt und f\u00fchren dazu, dass nicht immer die <strong>kosteng\u00fcnstigsten und effizientesten L\u00f6sungen<\/strong> zum Tragen kommen. Langfristig sind Subventionen nicht nachhaltig, da sie die <strong>Marktkr\u00e4fte<\/strong> untergraben und zu einer Fehlallokation von Ressourcen f\u00fchren.<\/p>\n<p>Die UBV fordert daher die <strong>Abschaffung der Einspeiseverg\u00fctung<\/strong> sowie der <strong>Subventionen f\u00fcr Windkraftanlagen und Solarparks<\/strong>. Zuk\u00fcnftige Investitionen in die <strong>Energieerzeugung m\u00fcssen sich an den realen Gestehungskosten der jeweiligen Erzeugungsarten orientieren<\/strong> und nicht an garantierten Einspeiseverg\u00fctungen, wie sie derzeit nach dem <strong>EEG<\/strong> gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n<p>Der Markt sollte den <strong>Wettbewerb<\/strong> zwischen den verschiedenen <strong>Energiequellen<\/strong> vorantreiben und nicht durch <strong>staatliche Eingriffe verzerrt werden<\/strong>.<\/p>\n<p>Wir kritisieren auch, dass der Kreistag des Saale-Orla-Kreises nicht eingebunden wurde. Wir h\u00e4tten erwartet, dass der Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostth\u00fcringen auf die Tagesordnung des Kreistages und im zust\u00e4ndigen Ausschuss thematisiert wird und der Kreistag als zust\u00e4ndiges politisches Gremium dazu eine Stellungnahme abgibt.<\/p>\n<p>Den Gemeinden muss das Recht gew\u00e4hrleistet sein, <strong>alle Angelegenheiten der \u00f6rtlichen Gemeinschaft<\/strong> im Rahmen der Gesetze <strong>in eigener Verantwortung<\/strong> zu regeln (<strong>Artikel 28 Abs. 2 GG)<\/strong>. Leider wurden die Rechte der Gemeinden im Grundgesetz eingeschr\u00e4nkt, weil Bund und L\u00e4nder durch Gesetze Vorgaben machen k\u00f6nnen. Das Selbstverwaltungsrecht soll eigentlich die <strong>kommunale Demokratie<\/strong> sch\u00fctzen und die <strong>B\u00fcrgern\u00e4he st\u00e4rken<\/strong>, weil Entscheidungen vor Ort getroffen werden. Genau das wird hier konterkariert.<\/p>\n<p>Die UBV hat f\u00fcr eine Stellungnahme Vorschl\u00e4ge als Muster erarbeitet und stellt den B\u00fcrgern dies zur Verf\u00fcgung. Nat\u00fcrlich kann jeder diese Stellungnahme ver\u00e4ndern oder erg\u00e4nzen.<\/p>\n<p>Wolfgang Kleindienst<br \/>\nUnabh\u00e4ngige B\u00fcrgervertretung Saale-Orla-Kreis &#8211; UBV<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/ubv-sok.de\/wp-content\/uploads\/UBV_lehnt_weitere_Windkraftanlagen_im_Saale-Orla-Kreis_ab-Muster_fuer_Stellungnahme_Beteiligungsverfahren.pdf\">PDF-Version: UBV_lehnt_weitere_Windkraftanlagen_im_Saale-Orla-Kreis_ab-Muster_f\u00fcr_Stellungnahme_Beteiligungsverfahren<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>MUSTER(PDF): Stellungnahme_zum_Entwurf_des_sachlichen_Teilplans-Windenergie_und_Sicherung_des_Kulturerbes MUSTER(DOCX): Stellungnahme_zum_Entwurf_des_sachlichen_Teilplans-Windenergie_und_Sicherung_des_Kulturerbes Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie der Regionale Planungsgemeinschaft Ostth\u00fcringen Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostth\u00fcringen hat Anfang Juni 2025 in Kahla beschlossen, ein erstes Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilplans \u201eWindenergie und Sicherung des Kulturerbes\u201c durchzuf\u00fchren. Der Planentwurf sowie weitere zweckdienliche Unterlagen werden vom 14. Juli bis einschlie\u00dflich 15. 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