{"id":1040,"date":"2024-03-05T20:08:39","date_gmt":"2024-03-05T19:08:39","guid":{"rendered":"https:\/\/ubv-sok.de\/?p=1040"},"modified":"2024-03-08T13:18:04","modified_gmt":"2024-03-08T12:18:04","slug":"stellungnahme-ubv-stadtratsfraktion-poessneck-elternbeitraege","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ubv-sok.de\/?p=1040","title":{"rendered":""},"content":{"rendered":"<p><strong>Stellungnahme UBV Stadtratsfraktion P\u00f6\u00dfneck &#8211; Elternbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Der regionale TV Sender Saale-Info TV hat um eine Stellungnahme der Stadtr\u00e4te in der Stadt P\u00f6\u00dfneck zur Thematik \u201eErh\u00f6hung der Elternbeitr\u00e4ge in Kinderg\u00e4rten\u201c gebeten. Wir kommen der Bitte gern nach und ver\u00f6ffentlichen diese Stellungnahme. Nat\u00fcrlich w\u00e4ren wir erfreut, wenn betroffene Eltern, aber auch alle anderen B\u00fcrger, uns ihre Meinung hierzu mitteilen w\u00fcrden.<\/p>\n<p><strong>Vorweg ein paar Ausz\u00fcge aus dem Th\u00fcringer Kindergartengesetz<\/strong><\/p>\n<p><strong> 12 Eltern- und Kindermitwirkung<\/strong><br \/>\n(2) Der Tr\u00e4ger der Kindertageseinrichtung informiert den Elternbeirat so rechtzeitig undumfassend \u00fcber wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Kindertageseinrichtung, dass diesem ausreichend Zeit verbleibt, dazu Stellung zu nehmen. Der Elternbeirat ist insbesondere vor Entscheidungen \u00fcber z.B. die Elternbeitr\u00e4ge anzuh\u00f6ren. Der Elternbeirat hat also die M\u00f6glichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Dem Stadtrat P\u00f6\u00dfneck lag eine Stellungnahme der Elternvertretung der AWO nicht vor.<\/p>\n<p>Nach<strong> \u00a7 12 Abs. 3<\/strong> steht: \u201e&#8230;bei Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht au\u00dferhalb der regelm\u00e4\u00dfigen Elternbeitr\u00e4ge ber\u00fchren, bed\u00fcrfen der Zustimmung durch den Elternbeirat. Die UBV fordert den Gesetzgeber auf, dass auch die Zustimmung f\u00fcr die Elternbeitr\u00e4ge durch den Elternbeirat zuk\u00fcnftig notwendig wird.<\/p>\n<p>Nach <strong>\u00a7 21<\/strong> obliegt die Finanzierung der Kindertagesbetreuung der Gemeinde, in deren Gebiet die \u00a0Kindertageseinrichtungen liegen, den durch die Elternbeitr\u00e4ge und den m\u00f6glichen Eigenanteil des Tr\u00e4gers nicht gedeckten Anteil der erforderlichen Betriebskosten zu \u00fcbernehmen. Dabei tr\u00e4gt die jeweilige Gemeinde die durch die Elternbeitr\u00e4ge nicht gedeckten Betriebskosten. Der Gemeindeanteil soll in der Regel den Anteil nicht \u00fcbersteigen, den die Gemeinde durchschnittlich f\u00fcr eine Kindertageseinrichtung in eigener Tr\u00e4gerschaft bereitstellt, abz\u00fcglich des Eigenanteils des Tr\u00e4gers. Betriebskosten im Sinne des \u00a7 22 sind die angemessenen Personal- und Sachkosten, die f\u00fcr den Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderlich sind. Ursache der Steigerungen der Sachkosten sind u.a. die unverantwortlichen Energiekosten, bedingt durch eine ideologisch getriebene Energiepolitik. Landespauschalen und Landeszusch\u00fcsse zur Unterst\u00fctzung der Kindertagesbetreuung m\u00fcssen neu geregelt werden. Die Tr\u00e4ger und somit die Gemeinden d\u00fcrfen nicht durch die verschlechterten politischen Rahmenbedingungen der Landes- und Bundespolitik finanziell belastet werden.<\/p>\n<p>Die UBV fordert die Landesregierung auf, dass der zus\u00e4tzliche Landeszuschuss j\u00e4hrlich durch das Land Th\u00fcringen so zu erh\u00f6hen ist, dass dadurch die Elternbeitr\u00e4ge entlastet werden \u2013 derzeit 47 \u20ac pro Kind. Weiterhin sind die Landespauschalen f\u00fcr Kindertageseinrichtungen nach <strong>\u00a7 25<\/strong> zu erh\u00f6hen.\u00a0 Wir m\u00f6chten darauf verweisen, dass nach \u201e<strong>\u00a7 29<\/strong> Elternbeitr\u00e4ge und Kosten der Verpflegung\u201c, die Eltern in angemessener Weise zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung beteiligt werden sollen.\u00a0 Die Elternbeitr\u00e4ge beziehen sich dabei auf alle mit der F\u00f6rderung des Kindes verbundenen Leistungen.<\/p>\n<p><strong>Hier stellt sich die Frage, ob alle Sachkosten umlagef\u00e4hig sind?<\/strong><\/p>\n<p>Weiter hei\u00dft es: \u201edie H\u00f6he der Elternbeitr\u00e4ge wird im Einvernehmen mit den Gemeinden festgelegt. Wird das Einvernehmen nach Satz 3 nicht herbeigef\u00fchrt, ist die Gemeinde berechtigt, die mit den Tr\u00e4gern geschlossenen Vereinbarungen zu k\u00fcndigen.\u201c Das Einvernehmen ist f\u00fcr uns Stadtr\u00e4te der UBV eine unklare Formulierung und eine faktische Erpressung, die zu einem Interessenkonflikt f\u00fchrt. Die UBV fordert auch hier eine \u00c4nderung des Gesetzes, die es Gemeinder\u00e4ten zuk\u00fcnftig in ihrer Entscheidung erm\u00f6glicht, sich f\u00fcr die Interessen der Eltern auszusprechen, ohne dass ein Nachteil f\u00fcr die Gemeinde entsteht.<\/p>\n<p>Liebe Eltern,<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 10.5pt; font-family: 'Helvetica',sans-serif; color: #444444; background: white;\">wir als UBV unterliegen keinem Fraktionszwang. Jeder von uns kann selbst entscheiden, wie er abstimmt. Unsere Fraktionssitzung fand am 16. Februar statt. Zu diesem Zeitpunkt lagen uns keine detaillierten Informationen \u00fcber die Zusammensetzung der Elternbeitr\u00e4ge der AWO vor. <\/span><span style=\"font-size: 10.5pt; font-family: 'Helvetica',sans-serif; color: #444444;\"><span style=\"background: white;\"><span style=\"font-variant-ligatures: normal; font-variant-caps: normal; orphans: 2; text-align: start; widows: 2; -webkit-text-stroke-width: 0px; text-decoration-thickness: initial; text-decoration-style: initial; text-decoration-color: initial; float: none; word-spacing: 0px;\">Der Sozialausschuss hat somit einen Tag vor der Stadtratssitzung eine Empfehlung f\u00fcr den <\/span><\/span><span style=\"background: white;\"><span style=\"font-variant-ligatures: normal; font-variant-caps: normal; orphans: 2; text-align: start; widows: 2; -webkit-text-stroke-width: 0px; text-decoration-thickness: initial; text-decoration-style: initial; text-decoration-color: initial; float: none; word-spacing: 0px;\">Stadtrat abgelehnt. Die UBV Fraktion konnte sich in der kurzen Zeit bis zur Stadtratssitzung nicht noch einmal sachgerecht abstimmen. Ich selbst habe die Erh\u00f6hung im Stadtrat abgelehnt. Aus meiner Sicht muss endlich ein Zeichen gesetzt werden, damit die Spirale der Preiserh\u00f6hungen beendet wird.<\/span><\/span><\/span><\/p>\n<p><strong>Es muss ein Zeichen gesetzt werden, dass sich Stadtr\u00e4te nicht mehr durch Interessenkonflikte erpressen lassen.<\/strong><\/p>\n<p>Am Beispiel der AWO steigen die Elternbeitr\u00e4ge von 130 \u20ac in 2019 um auf 190 \u20ac in 2024. \u00a0Das sind 46 % in 5 Jahren. Aber es geht offensichtlich um sehr viel mehr bei der Diskussion der Erh\u00f6hung der Elternbeitr\u00e4ge.<\/p>\n<p>Unsere B\u00fcrger in P\u00f6\u00dfneck bekommen die Preissteigerungen in allen Bereichen, wie z.B. bei Strom, Gas, Fernw\u00e4rme, Lebensmittel, Mieten und Nebenkosten, Baustoffe, M\u00fcll, Benzin, Diesel, Heiz\u00f6l, CO2 Steuer usw. zu sp\u00fcren. Besonders Menschen mit geringem Einkommen und Renten oder Alleinerziehende sind besonders betroffen. Das bewegt bestimmt auch unsere Eltern.<\/p>\n<p>Liebe Eltern,<\/p>\n<p><strong>am 26. Mai sind Stadtrats- und Kreistagswahlen<\/strong>, am 09. Juni sind Europawahlen und am 01. September Landtagswahlen. In einer Demokratie besteht die\u00a0M\u00f6glichkeit Ver\u00e4nderungen mit dem Stimmzettel herbeizuf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Strafen Sie die Parteien ab, die daf\u00fcr verantwortlich sind und w\u00e4hlen Sie zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2024\u00a0 die Kandidaten der UBV Saale Orla!<\/strong><\/p>\n<p>Wolfgang Kleindienst<br \/>\nFraktionsvorsitzender UBV Stadtrat P\u00f6\u00dfneck<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stellungnahme UBV Stadtratsfraktion P\u00f6\u00dfneck &#8211; Elternbeitr\u00e4ge Der regionale TV Sender Saale-Info TV hat um eine Stellungnahme der Stadtr\u00e4te in der Stadt P\u00f6\u00dfneck zur Thematik \u201eErh\u00f6hung der Elternbeitr\u00e4ge in Kinderg\u00e4rten\u201c gebeten. Wir kommen der Bitte gern nach und ver\u00f6ffentlichen diese Stellungnahme. 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