{"id":1021,"date":"2024-03-03T11:12:20","date_gmt":"2024-03-03T10:12:20","guid":{"rendered":"https:\/\/ubv-sok.de\/?page_id=1021"},"modified":"2024-03-03T11:12:20","modified_gmt":"2024-03-03T10:12:20","slug":"kreistag-am-20-06-22","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ubv-sok.de\/?page_id=1021","title":{"rendered":"Kreistag am 20.06.22"},"content":{"rendered":"<div class=\"xdj266r x11i5rnm xat24cr x1mh8g0r x1vvkbs x126k92a\">\n<div dir=\"auto\"><\/div>\n<\/div>\n<div class=\"x11i5rnm xat24cr x1mh8g0r x1vvkbs xtlvy1s x126k92a\">\n<p dir=\"auto\">Die UBV Fraktion im Kreistag des Saale-Orla-Kreises hatte in der Sitzung des Kreistages am 20.06.22 einen Antrag eingebracht, um den bevorstehenden \u201eKollaps des Gesundheitswesens\u201c im Saale-Orla-Kreis abzuwenden. Dabei sollte der Landrat beauftragt werden, das Gesundheitsamt anzuweisen, alles zu tun, um die personelle Besetzung aller im \u00a7 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannten Einrichtungen im Saale-Orla-Kreis auch \u00fcber den 15.03.2022 aufrecht zu erhalten. Hierbei sollen Ma\u00dfnahmen, wie die durch das Gesundheitsamt ausgesprochene Untersagung des Zutritts zur oder die Untersagung der T\u00e4tigkeit in der entsprechenden Einrichtung, ausgeschlossen sein.<\/p>\n<p dir=\"auto\">CDU Landrat F\u00fcgmann stellte einen Gesch\u00e4ftsordnungsantrag wegen \u201eNichtzust\u00e4ndigkeit\u201c, der mit 16 Ja-Stimmen und 15-Neinstimmen knapp angenommen wurde. Die UBV hat eine andere Rechtsauffassung. Denn im \u00a7 20a Abs. 5 IfSG ist die Zust\u00e4ndigkeit des Gesundheitsamtes geregelt. Darin ist das Aussprechen eines Betretungsverbotes eine Kannbestimmung des zust\u00e4ndigen Gesundheitsamtes. Das Gesundheitsamt ist Teil des Landratsamtes und somit ist der Landrat bzw. der Kreistag auch zust\u00e4ndig. Fraktionsvorsitzender Wolfgang Kleindienst verwies darauf, dass der CDU Landrat Matthias Damm, Landkreis Mittelsachsen, erst im Mai 2022 diesen Ermessensspielraum des Gesetzgebers f\u00fcr die Gesundheits\u00e4mter angewendet hat. Allein das ist der Beweis daf\u00fcr, dass die Zust\u00e4ndigkeit vorhanden ist. Damm hat 3200 Besch\u00e4ftigten vom Gesundheitsamt bescheinigen lassen, dass sie unabk\u00f6mmlich sind (Freie Presse 20.05.22).<\/p>\n<p dir=\"auto\">Es ist Feigheit, wenn Landrat F\u00fcgmann und seine Unterst\u00fctzer aus der CDU und Die Linke sich nicht wie im Landkreis Mittelsachsen gegen ein Betretungsverbot aussprechen und hinter fadenscheinigen Argumenten verstecken. Die Haltung des Landrates widerspricht auch den Stellungnahmen der Wohlfahrtsverb\u00e4nde, der Liga der Freien Wohlfahrt, Vertretern der Krankenh\u00e4user, Pflegeeinrichtungen, der \u00c4rzteschaft, der Vertreter von Krankenh\u00e4usern und entspricht nicht der aktuellen Rechtsprechung aus Schleswig Holstein. Dort hat das Verwaltungsgericht die Praxis der Impfnachweise und der Bu\u00dfgelder f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rt (Focus-Online 15.06.22).<\/p>\n<p dir=\"auto\">F\u00fcr uns und den betroffenen Mitarbeitern ist es eine Schande und verantwortungslos, dass sich Landrat und 16 Kreistagsmitglieder nicht f\u00fcr die Betroffenen im Gesundheitswesen und im Pflegebereich ausgesprochen haben. Die UBV fordert nun den Landrat und das Gesundheitsamt auf, kein Betretungsverbot auszusprechen und keine Bu\u00dfgeldbescheide zu verschicken. Es ist keine Zeit mehr f\u00fcr Sonntagsreden und falschen Versprechen!<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"x11i5rnm xat24cr x1mh8g0r x1vvkbs xtlvy1s x126k92a\">\n<p dir=\"auto\">Wolfgang Kleindienst<\/p>\n<p dir=\"auto\">Fraktionsvorsitzender UBV<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die UBV Fraktion im Kreistag des Saale-Orla-Kreises hatte in der Sitzung des Kreistages am 20.06.22 einen Antrag eingebracht, um den bevorstehenden \u201eKollaps des Gesundheitswesens\u201c im Saale-Orla-Kreis abzuwenden. 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